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Verzicht auf Zahlungsaufforderungen für Veranda-Grundstücksnutzungen nicht möglich

Pressemitteilung vom 24.05.2012

Die Stadtverwaltung bleibt bei ihrer Rechtsauffassung, dass die Nutzung der der Kommune gehörenden Verandengrundstücke in Warnemünde ordnungsgemäß geregelt werden muss. „Die Rechtslage ist eindeutig. Verhandlungsspielraum wie der Verkauf unter Verkehrswert ist nicht vorhanden. Auch ein Verzicht auf die nunmehr geforderten Nutzungsentgelte ist nicht möglich“, informiert Oberbürgermeister Roland Methling über das Ergebnis der erneuten Prüfung durch die Verwaltung. „Von den Aufforderungen abzusehen würde den Konflikt weiter verschärfen und die Betroffenen in trügerischer Sicherheit wiegen. Fast die Hälfte der Eigentümerinnen und Eigentümer von Veranden hat seit der Wende die Nutzung der städtischen Grundstücke vertraglich geregelt. Daher ist es auch ein Gebot der Gleichbehandlung, die Zahlungsaufforderungen für die Grundstücke, bei denen bisher keine vertragliche Vereinbarung erzielt werden konnte, aufrecht zu erhalten.“

Der Oberbürgermeister sichert nochmals zu: „Unbillige Härten wird es dadurch nicht geben. Es bleibt bei meiner Zusage, dass durch die nun im Raum stehenden Forderungen keine Eigentümerin und kein Eigentümer in eine finanzielle Notlage gerät.“ Bis jetzt hat die Verwaltung jedoch auch trotz mehrmaliger Bitte an die Interessengemeinschaft keinen Hinweis auf einen entsprechenden Fall erhalten. Die geforderten Beträge hängen von der Größe, der Lage und der Nutzungsart des Grundstücks ab und liegen bei rein privater Nutzung im Durchschnitt bei unter 50 Euro pro Monat.

Die erneute Prüfung war notwendig geworden, weil die Bürgerschaft während ihrer Sitzung am 9. Mai 2012 die Verwaltung aufgefordert hatte, Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit dem Verandastreit vorerst ruhen zu lassen. Der Oberbürgermeister hat dazu bereits einen Termin vereinbart und wird dort erneut zu dem Thema Rede und Antwort stehen.