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Vierter Bauabschnitt der Grundinstandsetzung der Vorpommernbrücke ab 8. April

Pressemitteilung vom 03.04.2013

Am 8. April 2013 beginnen die Bauarbeiten im vierten Bauabschnitt der Grundinstandsetzung der Vorpommernbrücke, teilt das Tief- und Hafenbauamt mit.

Seit 6. April 2010 wird im Auftrag der Hansestadt Rostock, durch das Tief- und Hafenbauamt, die Grundinstandsetzung der Vorpommernbrücke sowie der anschließenden Moorbrücken West und Ost im Zuge der Landesstraße L22 durchgeführt. Mit der Projekterstellung, der Bauoberleitung und der Bauüberwachung wurde die INROS LACKNER AG Rostock beauftragt. Die Bauwerksinstandsetzung der Brückenbauwerke erfolgt durch die Firma Jürgen Martens GmbH Schwerin.

Nach dem Freilegen der Überbautragwerke musste eine Vielzahl verdeckter Bauwerksmängel festgestellt werden, die im Vorfeld der Baumaßnahme nicht bekannt und auch nicht vor Beginn der Maßnahme erkennbar waren. Diese Bauwerksmängel sind in der Regel der beim damaligen Bau der Vorpommernbrücke aufgetretenen unzureichenden Ausführungs- und Baustoffqualität geschuldet. Auf Grund der Vielzahl und der flächenmäßigen Größe dieser Bauwerksmängel zeichnete sich früh die Tendenz ab, dass die geplante Gesamtfertigstellung der Vorpommernbrücke erst im Jahr 2013 möglich sein wird. Umfangreiche Abstimmungen wurden daher notwendig.

Die Arbeiten im vierten Bauabschnitt werden voraussichtlich vom 8. April 2013 bis 31. Juli 2013 dauern. In diesem Zeitraum wird während der Realisierung des 4. Bauabschnittes der einspurige Richtungsverkehr in der Fahrtrichtung Rostock stadteinwärts wieder eingerichtet.
Das heißt, vom 8. April 2013 bis voraussichtlich 31. Juli 2013 steht nur ein Fahrstreifen zur Verfügung.

Für den erforderlichen Einbau des Traggerüstes über der Warnow steht vom 8. April 2013 bis zum 19. April 2013 ebenfalls nur eine Fahrspur in der stadtauswärtigen Fahrtrelation für die Verkehrsteilnehmer zur Verfügung. Der Fertigstellungstermin der Gesamtmaßnahme Vorpommernbrücke ist voraussichtlich der 31. Juli 2013. Alle betroffenen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, vorrangig die Berufspendler werden gebeten sich auf die einschränkende Verkehrssituation einzustellen. Alternativ stehen öffentliche Verkehrsmittel und Radwege zur Verfügung.