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Vogelschutzgebietslandesverordnung

Pressemitteilung vom 23.03.2011

Öffentliche Bekanntmachung
Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung über
den Entwurf der Landesverordnung über die Europäischen Vogelschutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern (Vogelschutzgebietslandesverordnung - VSGLVO M-V)

Im Ergebnis einer freiwilligen Beteiligung der Öffentlichkeit und der daran anschließenden Beschlüsse der Landesregierung vom 25. September 2007 und 21. Januar 2008 erfolgte im Frühjahr 2008 die Übermittlung der Gebietskulisse von Europäischen Vogelschutzgebieten in Meck- lenburg-Vorpommern an die Europäische Kommission. Die gemeldeten Gebiete besitzen zum größten Teil gegenwärtig noch überwiegend den Status faktischer Vogelschutzgebiete. Das Land ist aber nach dem Recht der Europäischen Union verpflichtet, die in 2008 gemeldeten Gebiete nach nationalem Recht unter Schutz zu stellen. Mit dem vorliegenden Entwurf der Vogelschutzgebietslandesverordnung soll dieser Verpflichtung Rechnung getragen werden.

Auf folgenden Sachverhalt wird ausdrücklich hingewiesen:

- Mit der geplanten Landesverordnung erfolgt aus- schließlich eine Umsetzung der gemeldeten Europäischen Vogelschutzgebiete in nationales Recht.

- Dem Entwurf der Landesverordnung liegen die Gebietsabgrenzungen der an die Europäische Kommission übermittelten Gebiete zugrunde, da jede Herausnahme von Flächen dazu führen würde, dass diese im Status faktischer Vogelschutzgebiete verbleiben würden.
Gemäß § 15 Absatz 2 des Naturschutzausführungsgesetzes vom 23. Februar 2010 (GVOBl. M-V S. 66) ist der Entwurf der Landesverordnung mit den dazu- gehörenden Karten für die Dauer eines Monats in den kreisfreien Städten, amtsfreien Gemeinden und Ämtern, die im Geltungs- bereich der vorgesehenen Vogelschutzgebietslandesverordnung liegen, öffentlich auszulegen. Der Ort und die Dauer dieser Auslegung werden mindestens eine Woche vor Beginn der Auslegung ortsüblich bekannt gemacht werden.

Darüber hinaus erfolgt eine öffentliche Auslegung der Unterlagen

vom 4. April bis einschließlich 4. Mai 2011

in der nachfolgend genannten Naturschutzbehörde während der Dienstzeiten.

Hansestadt Rostock
Sachgebiet Naturschutz
Am Westfriedhof 2
18050 Rostock

Montag, Mittwoch und Donnerstag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.00 bis 15.00 Uhr
Dienstag
9.00 bis 12.00 Uhr und
13.00 bis 17.30
Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr

Innerhalb der Auslegungsfrist und bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungszeit kann jede Person schriftlich oder zur Niederschrift bei den genannten Auslegungsstellen Bedenken oder Anregungen vorbringen. Schriftliche Bedenken oder Anregungen können auch direkt an das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern, Abteilung Nachhaltige Entwicklung, Forsten und Naturschutz, Paulshöher Weg 1, 19061 Schwerin gerichtet werden.

Die in den oben genannten Naturschutzbehörden ausgelegten Unterlagen sind darüber hinaus auf den Internetseiten des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie unter
www.lung.mv-regierung.de > „Fachinformationen“ > „Natur und Landschaft“ > „Schutzgebiete“ einsehbar und für einen Download verfügbar.

Rostock, 16. März 2011

Dr.-Ing. Stefan Neubauer
Amtsleiter des
Amtes für Stadtgrün,
Naturschutz und Landschaftspflege