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Vorbereitungen auf den Winterdienst - Schneeräum- und Streupflicht von 7 bis 20 Uhr

Pressemitteilung vom 18.11.2015

Der Winterdienst steht bald wieder an, Meteorologen sagen sinkende Temperaturen für die nächsten Tage voraus. Während die Hansestadt die Fahrbahnen, Gehwege, Fußgängerüberwege, Bushaltestellen, Radwege und vieles mehr betreut, ist die Schneeräum- und Streupflicht für die überwiegende Anzahl der Gehwege in den Wohngebieten und in verkehrsberuhigten Bereichen auf die Eigentümerinnen und Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen, teilt das Amt für Umweltschutz mit.

Zugänge zu den Müllcontainerstellplätzen und Fußgängerübergänge zur Fahrbahnquerung müssen so beräumt und abgestumpft werden, dass auch Passanten mit eingeschränkter Motorik bzw. Behinderung diese Straßenübergänge gut begehen können. Des Weiteren müssen Verbindungen vom Gehweg zu den jeweiligen Grundstückszugängen geschaffen werden. Der Gehweg muss einen von Schnee beräumten Zugang zur Fahrbahn aufweisen und bei Glatteis gestreut sein.

Schnee sollte bitte auf dem Gehwegrand zur Fahrbahn bzw. auf dem eigenen Grundstück gelagert werden. Auf keinen Fall gehört der Schnee auf die Fahrbahn. Streumaterial sollte sich jede Grundstückseigentümerin und jeder Grundstückseigentümer rechtzeitig beschaffen. Es dürfen nur abstumpfende Materialen verwenden werden, auftauende Stoffe sind auf öffentlichen Gehwegen in Rostock nicht gestattet.

Die Schneeräum- und Streupflicht besteht von 7 Uhr bis 20 Uhr sowohl an Werk- als auch an Sonn- und Feiertagen.

Die Regelungen zum Winterdienst sind in der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Rostock festgeschrieben, die im Internet unter www.rostock.de/umweltamt nachzulesen sind. Hinweise, Kritik oder Beschwerden können über das Internetportal „Klarschiff-Rostock“ anbringen. Die Meldungen werden zu den zuständigen Fachämtern weitergeleitet und bearbeitet.