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Vorbereitungen auf die Wintersaison abgeschlossen

Pressemitteilung vom 23.11.2009

Die Vorbereitungen auf die bevorstehende Wintersaison wurden mit der jährlichen Beratung der Winterdienstkommission in der Hansestadt Rostock abgeschlossen, teilt das Amt für Umweltschutz mit.

Die Fahrbahnen werden in Rostock nach drei Dringlichkeitsstufen im Winterdienst betreut. Es gelten die Stufe A für verkehrswichtige Straßen und gefährliche Stellen, die Stufe B für Verbindungsstraßen und die Stufe C für Wohnstraßen.

Für den Fahrverkehr in den Wohnstraßen der Stufe C wird auch dieses Jahr zu Gunsten des Umweltschutzes auf den Einsatz von Streusalz beim Straßenwinterdienst verzichtet. Dadurch werden die Wurzeln der Straßenbäume geschont und Boden- und Wasserhaushalt nur bis auf ein notwendiges Minimum belastet.

Die Winterdienstleistung wird sich ausschließlich auf die Beräumung der Straßen beschränken. Einen Streudienst wird es nur bei außergewöhnlichen Witterungslagen wie Blitzeis geben.

Der Winterdienst auf Gehwegen ist überwiegend den anliegenden Grundstückseigentümern übertragen. Der durchzuführende Winterdienst umfasst das Räumen und Streuen auf der anliegenden Gehweglänge in einer Breite von etwa 1,50 Metern, auf der Hälfte der anliegenden Fahrbahnbreite - soweit die Satzung dies festlegt - und auf den Abfallbehälterstellplätzen. Die Beschreibung der Einsatzzeiten zur Beseitigung von Schnee und Eisglätte sind in der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Rostock detailliert beschrieben. Als Streumittel sind nur abstumpfende Stoffe wie Sand, Kies oder ähnliches zu verwenden. Der Einsatz von Streusalz ist auf Gehwegen im Stadtgebiet der Hansestadt Rostock nicht gestattet.

Der Senator für Bau und Umwelt, Holger Matthäus, weißt ausdrücklich darauf hin, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Umweltschutz und die Verkehrsüberwacher des Stadtamtes die Durchführung des Winterdienstes kontrollieren und gegebenenfalls bei Feststellung von Verstößen gegen die satzungsrechtlichen Vorschriften der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Rostock ordnungsbehördlich tätig werden.