Vorbereitungen zur bevorstehenden Wintersaison abgeschlossen
Pressemitteilung vom
Die Vorbereitungen auf die bevorstehende Wintersaison wurden heute mit der jährlichen Beratung der Winterdienstkommission in der Hansestadt Rostock abgeschlossen, teilt das Amt für Umweltschutz mit.
Die Fahrbahnen werden nach drei Dringlichkeitsstufen im Winterdienst betreut. Es gelten die Stufen A (verkehrswichtige und gefährliche Stellen), die Stufe B (Verbindungsstraßen) und Stufe C (Wohnstraßen). Für den Fahrverkehr in den C-Straßen wird auch dieses Jahr zu Gunsten des Umweltschutzes auf den Einsatz von Streusalz beim Straßenwinterdienst verzichtet. Die Winterdienstleistung wird sich ausschließlich auf die Beräumung der Straßen beschränken. Einen Streudienst wird es nur bei außergewöhnlichen Witterungslagen wie Blitzeis geben.
Der Winterdienst auf Gehwegen ist überwiegend den anliegenden Grundstückseigentümern übertragen. Der durchzuführende Winterdienst umfasst das Räumen und Streuen auf der anliegenden Gehweglänge in einer Breite von ca. 1,50 Meter, auf der Hälfte der anliegenden Fahrbahnbreite - soweit die Satzung dies festlegt - und auf den Abfallbehälterstellplätzen. Die Beschreibung der Einsatzzeiten zur Beseitigung von Schnee und Eisglätte sind in der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Rostock detailliert beschrieben. Als Streumittel sind nur abstumpfende Stoffe wie Sand, Kies oder ähnliches zu verwenden. Der Einsatz von Streusalz ist auf Rostocker Gehwegen nicht gestattet.
Die Mitarbeiter des Amtes für Umweltschutz und die Verkehrsüberwacher des Stadtamtes werden die Durchführung des Winterdienstes kontrollieren und gegebenenfalls bei Feststellung von Verstößen gegen die satzungsrechtlichen Vorschriften der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Rostock ordnungsbehördlich tätig werden.