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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Pressemitteilung vom 16.09.2014

Nur wenige Menschen haben für den Fall, dass sie plötzlich nicht mehr in der Lage sind, sich um sich selbst zu kümmern, Vorsorge getroffen. Doch ein Unfall oder eine schwere Erkrankung kann jede und jeden treffen. Dann ist es gut, wenn verbindlich festgehalten wurde, was der eigene Wille ist. Am Donnerstag, 25. September 2014, erläutert die Rechtsanwältin Frau Ley-Möller, was unter Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zu verstehen ist und worauf man bei der Abfassung achten sollte. Die Veranstaltung beginnt um 18 Uhr und findet in der Volkshochschule der Hansestadt Rostock, Am Kabutzenhof 20 a, statt. Das Teilnehmerentgelt von sieben Euro wird an der Abendkasse kassiert. Um vorherige Anmeldung unter Tel. 0381 381-4300 wird gebeten.