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Vortrag an der Volkshochschule zum neuen Erbrecht

Pressemitteilung vom 01.10.2013

Mit Wirkung vom 1. Januar 2010 wurde das Erbrecht erneuert und umfassend reformiert. Wichtige Änderungen gibt es zum Beispiel bezogen auf Verjährungsfristen, auf den Ausgleich für Pflegedienstleistungen, auf Schenkungen und auf das Schonvermögen aus einer Erbschaft für Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger. In einem Vortrag wird eine Expertin in Sachen Familienrecht auf diese wichtigen Änderungen eingehen und in einem anschließenden Gespräch die Fragen der Teilnehmenden beantworten. Die Veranstaltung findet am 17. Oktober 2013 um 19 Uhr in der Volkshochschule der Hansestadt Rostock, Am Kabutzenhof 20 a, statt. Weitere Informationen erhalten Interessenten unter der Rufnummer 0381 497700. Anmeldungen werden bis zum 15. Oktober 2013 angenommen.