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Vortrag zu Neuerungen im Erbrecht

Pressemitteilung vom 14.04.2014

Seit nunmehr vier Jahren gibt es ein Erbrecht, das zum Beispiel bezogen auf Verjährungsfristen, auf den Ausgleich von Pflegeleistungen, auf Schenkungen und auf das Schonvermögen aus einer Erbschaft für Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger wesentlich verändert oder erneuert wurde. Einige Änderungen im Erbrecht wirken sich auch im Falle einer Scheidung aus. Eine erfahrene Rostocker Rechtsanwältin in Sachen Familienrecht wird in einem Vortrag in der Volkshochschule der Hansestadt Rostock am 8. Mai 2014 um 18 Uhr auf diese wichtigen Änderungen eingehen. In einem anschließenden Gespräch beantwortet sie die damit im Zusammenhang stehenden Fragen der Teilnehmenden. Eine Voranmeldung bis zum 5. Mai 2014 unter Telefon 381-4310 ist erforderlich.