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Vortrag zum neuen Erbrecht an der Volkshochschule

Pressemitteilung vom 10.01.2012

Mit Wirkung vom 1. Januar 2010 wurde das Erbrecht erneuert und umfassend reformiert. Wichtige Änderungen gibt es zum Beispiel bezogen auf Verjährungsfristen, auf den Ausgleich für Pflegedienstleistungen, auf Schenkungen und auf das Schonvermögen aus einer Erbschaft für Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger. In einem Vortrag wird eine Expertin in Sachen Familienrecht auf diese wichtigen Änderungen eingehen und in einem anschließenden Gespräch die Fragen der Teilnehmenden beantworten. Die Veranstaltung findet am 26. Januar 2012 um 19.30 Uhr in der Volkshochschule der Hansestadt Rostock, Am Kabutzenhof 20 a, statt. Um telefonische Anmeldung unter 497700 wird gebeten. Weitere Informationen erhalten Interessenten ebenfalls unter dieser Rufnummer.