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Vortrag zum Prüfungsrecht

Pressemitteilung vom 14.03.2018

Nach mehrjähriger, harter Ausbildung folgt in der Regel eine Prüfung. Die Tage, Wochen oder Monate vor der Bekanntgabe des Ergebnisses können zur Qual werden, ein nicht erwünschtes Prüfungsergebnis regelrecht niederschmettern. Doch Prüfungsbewertungen weisen recht häufig sogenannte Bewertungsfehler auf. Dies kann dazu führen, dass Ergebnisse durch eine rechtliche Überprüfung verbessert oder aufgehoben werden können. Doch dazu muss man die rechtlichen Möglichkeiten kennen. Am 27. März 2018 erläutert Manuel Schwartz (Regierungsrat am Landesrechnungshof) in verständlichen Worten die Rechtswege zur Überprüfung von Prüfungsentscheidungen und weist auf die häufigsten Fehler in Prüfungsbewertungen hin. Die Veranstaltung beginnt um 18 Uhr in der Volkshochschule, Am Kabutzenhof 20a. Das Teilnehmerentgelt von 7 Euro wird an der Abendkasse erhoben. Um vorherige Anmeldung unter Tel. 0381 381-4300 wird herzlich gebeten.