Home
Navigation

Wahl der Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen

Pressemitteilung vom 05.05.2004

Öffentliche Bekanntmachung zur Wahl der Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen für die Wahlperiode 2005 - 2008

Gemäß § 36 Nr. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Liste der Personen, die zum Amt einer/eines Jugendschöffin/ Jugendschöffen berufen werden können,

vom 10. bis 14. Mai 2004

im Jugendamt der Hansestadt Rostock, Sachgebiet Erzieherische Hilfen, Zimmer 358, Neuer Markt 3, 18055 Rostock

Sprechzeit:

Montag, Mittwoch und Donnerstag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr

zu jedermanns Einsichtnahme aufgelegt ist.

Einsprüche können innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich beim

Oberbürgermeister
der Hansestadt Rostock
Neuer Markt 1
18050 Rostock

oder zu Protokoll im Jugendamt der Hansestadt Rostock

Sachgebiet Erzieherische Hilfen
Zimmer 358
Neuer Markt 3
18055 Rostock

mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlags-liste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG in der jeweils geltenden Fassung nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

Rostock, 5. Mai 2004
Arno Pöker
Oberbürgermeister