Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen
Pressemitteilung vom
Öffentliche Bekanntmachung zur Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen
Gemäß § 36 Nr. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Liste der Personen, die zum Amt einer/eines Schöffin/Schöffen berufen werden können,
vom 10. bis 14. Mai 2004
im Büro des Oberbürgermeisters Rechtsstelle Zimmer 4.14 (1. Dachgeschoss, Rathaus-Anbau) Neuer Markt 1, 18050 Rostock
Montag, Mittwoch und Donnerstag von 8 bis 16 Uhr Dienstag von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12.30 Uhr
zu jedermanns Einsichtnahme aufgelegt ist.
Einsprüche können innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich beim Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock Neuer Markt 1, 18050 Rostock
oder zu Protokoll im Büro des Oberbürgermeisters Rechtsstelle Zimmer 4.14 (1. Dachgeschoss, Rathaus-Anbau) Neuer Markt 1, 18050 Rostock
mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG in der jeweils geltenden Fassung nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Rostock, 28. April 2004
Ida Schillen
1. Stellvertreterin des
Oberbürgermeisters