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Wahl des Ausländerbeirates der Hansestadt Rostock

Pressemitteilung vom 13.04.2005



Öffentliche Bekanntmachung
über die Wahl des Ausländerbeirates der Hansestadt Rostock

1. Am Sonntag, den 12. Juni 2005 findet in der Hansestadt Rostock die Wahl zum
Ausländerbeirat der Hansestadt Rostock
statt.

Die Wahl dauert von 10.00 bis 17.00 Uhr.

2. Der Ausländerbeirat besteht aus neun gewählten stimmberechtigten Mitgliedern. Sie werden in freier, gleicher und geheimer Wahl nach der Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Hansestadt Rostock in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Dezember 2004 (Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock Nr. 26) gewählt.

3. Wahlberechtigung

3.1 Wahlberechtigt sind alle ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner, die sich rechtmäßig oder gestattet nach § 55 Abs. 1 Asylverfahrensgesetz vom 1. Juli 1993 in der Fassung der Bekannt-machung vom 27. Juli 1993 (BGBl. I S. 1361), zuletzt geändert durch Artikel 3 Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungs-gesetz) vom 30.7.2004 (BGBl. I S. 1950), und nicht im Dienst ihres Heimatlandes in der Hansestadt Rostock aufhalten und am Tage der Wahl
1. das 16. Lebensjahr vollendet haben,
2. seit mehr als 3 Monaten ununterbrochen mit Hauptwohnung in der Hansestadt Rostock gemeldet sind und
3. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

3.2 Wahlberechtigt auf Antrag sind außerdem
1. deutsche Staatsangehörige, die daneben eine ausländische Staatsangehörigkeit oder mehrere ausländische Staatsangehörigkeiten besitzen, und
2. Eingebürgerte, sofern sie die unter 3.1 genannten Bedingungen erfüllen.

4. Wählbarkeit
Zum Mitglied des Ausländerbei-rates ist jeder Wahlberechtigte wählbar, der am Tage der Wahl
1. das 18. Lebensjahr vollendet hat,
2. seit mindestens einem Jahr in der Hansestadt Rostock ununterbrochen mit Hauptwohnsitz gemeldet ist,
3. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und dem
4. nicht infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Bekleidung öffentlicher Ämter entzogen wurde.

5. Wahlvorschläge können von Einzelbewerberinnen oder Einzelbewerbern oder von Gruppen bis zum 2. Mai 2005, 16 Uhr bei der
Hansestadt Rostock
Der Oberbürgermeister
Büro für Ausländerfragen
Neuer Markt 1
18055 Rostock

eingereicht werden.

Dabei sind folgende Hinweise zu beachten:
a) in jedem Wahlvorschlag von Gruppen können bis zu 9 Bewerberinnen oder Bewerber benannt werden.
b) Jede Einreicherin oder jeder Einreicher kann nur einen Wahlvorschlag einreichen.
c) Die Wahlvorschläge sind auf amtlichen Formularen, die ab sofort kostenlos durch das Büro für Ausländerfragen zur Verfügung gestellt werden, einzureichen.
d) Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem letzten Tag der Einrei-chungsfrist einzureichen, dass Mängel, die die Gültigkeit des Wahlvorschlages betreffen, rechtzeitig behoben werden können.

Rostock, den 13. April 2005

Hans-Joachim Engster
Wahlleiter