Wahl zum Ausländerbeirat der Hansestadt Rostock
Pressemitteilung vom
Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Ausländerbeirat der Hansestadt Rostock
am 12. Juni 2005
1. Das Wählerverzeichnis für die Wahl des Ausländerbeirates der Hansestadt Rostock liegt vom
23. Mai 2005 bis 27. Mai 2005
zu folgenden Zeiten
Montag, 23. Mai 2005 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag, 24. Mai 2005 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr
Mittwoch, 25. Mai 2005 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag, 26. Mai 2005 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag, 27. Mai 2005 9:00 bis 12:00 Uhr
bei der
Hansestadt Rostock, Der Oberbürgermeister, Bereich Grundsatz/ Wahlen
Neuer Markt 1 (Rathaus-Anbau, Zimmer 5.09), 18055 Rostock
zur Einsichtnahme aus.
2. Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis können durch Wahlberechtigte innerhalb der Einsichtnahmefrist
spätestens am Freitag, dem 27. Mai 2005, 12:00 Uhr
schriftlich oder zur Niederschrift persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person bei der oben genannten Stelle erhoben werden.
3. Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis zum
22. Mai 2005
ihre Wahlbenachrichtigung. Diese ist zur Wahl mitzubringen.
4. Wählen können nur die Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind.
5. Wahlberechtigt auf Antrag sind außerdem deutsche Staatsangehörige, die daneben mindestens eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen und Eingebürgerte, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Der Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis ist bis spätestens 27. Mai 2005 bei der oben genannten Stelle einzureichen. Entsprechende Antragsformulare liegen ab sofort bereit. Der Pass und/ oder die Einbürgerungsurkunde sind vorzulegen.
Rostock, 11. Mai 2005
Hans-Joachim Engster
Wahlleiter