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Wahlausschuss hat über Wahlvorschläge beschlossen

Pressemitteilung vom 13.03.2002

13. März 2002

Wahlausschuss hat über Wahlvorschläge beschlossen
Acht Bewerber zugelassen/Ein Wahlvorschlag zurückgewiesen

Der Wahlausschuss zur Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters der Hansestadt Rostock hat heute in öffentlicher Sitzung im Rathaus getagt. Auf der Tagesordnung stand die Zulassung der eingegangenen Wahlvorschläge. Folgende Wahlvorschläge wurden zugelassen:

Alexander Prechtel (CDU), Arno Pöker (SPD), Christina Molle (PDS), Dr. Harald Terpe (Bündnis 90) und Christine Lehnert (Sozialistische Alternative - SAV), sowie die Einzelbewerber Dr. Helmut Hochmuth, Dr. Ulrich Kesting und Karl-Heinz Staib.

Die hier verwendete Reihenfolge der Wahlbewerber ist identisch mit der auf dem Stimmzettel am 14. April 2002. Sie ergibt sich anhand des landesweiten Wahlergebnis der Parteien bei der Kommunalwahl des Jahres 1999. Die Einzelbewerber folgen dann in alphabetischer Reihenfolge der Nachnamen.

Der Wahlvorschlag Udo Horn musste durch den Wahlausschuss zurückgewiesen werden, da er nicht rechtzeitig (bis zum 11. März 2002, 18.00 Uhr) und darüber hinaus unvollständig eingegangen ist. Diesem Wahlvorschlag waren keine Unterstützungsunterschriften beigefügt. Er war ferner nicht unterzeichnet. Darüber hinaus fehlte die Bescheinigung der Wählbarkeit sowie das zwingend erforderliche amtsärztliche Gesundheitszeugnis.

Der Wahlvorstand besteht aus dem Wahlleiter sowie den sechs stimmberechtigtem Mitgliedern und dem nicht stimmberechtigtem Schriftführer. Jedes Mitglied im Wahlausschuss hat einen Stellvertreter, der ihn im Verhinderungsfall vertritt. Der Wahlausschuss setzt sich namentlich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

Wahlleiter (stellv. Wahlleiter):    
Dietmar Vogel (Robert Stach)

Beisitzer (stellv. Beisitzer):
Anke Michaelis (Gisela Rößler)
Jürgen-Leo Leopold (Burchardt Meyer)
Maren Haase (Elke Zschau)
Christian Pahlig (Walter Jetschmann)
André Specht (Frank Giesen)
Detlev Göllner (Uwe Friesecke)

Schriftführer (stellv. Schriftführer): Dieter Mosebach (Michael Berger)

Der Wahlausschuss beschließt über die Zulässigkeit der eingereichten Wahlvorschläge gemäß § 26 Kommunalwahlgesetz für das Land Mecklenburg- Vorpommern. Die zugelassenen Wahlvorschläge werden am 20. März 2002 im Städtischen Anzeiger veröffentlicht.  i