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Wahlhelfer für OB-Wahl 2002 gesucht

Pressemitteilung vom 14.11.2001

14. November 2001

Wahlhelfer für OB-Wahl 2002 gesucht

Mit einem Aufruf zur Übernahme des Ehrenamtes einer Wahlhelferin oder eines Wahlhelfers wendet sich Sebastian Schröder, Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung, an alle Rostockerinnen und Rostocker: „Am 14. April 2002 wählen Sie zum ersten Mal direkt die Oberbürgermeisterin bzw. den Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock für die nächsten sieben Jahre. Die Durchführung der Wahl in den Wahllokalen und die Feststellung des Ergebnisses im jeweiligen Wahlbezirk werden durch die Bürgerinnen und Bürger selbst organisiert. Ich bitte Sie hiermit, ein solches Ehrenamt zu übernehmen.“

Voraussetzung für ein solches Ehrenamt ist, Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116, Absatz 1, des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger einer der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft zu sein. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer müssen außerdem am 14. April 2002 das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Hansestadt Rostock gemeldet sein oder als Bediensteter der Hansestadt Rostock bzw. des Landes Mecklenburg-Vorpommern auch außerhalb der Hansestadt Rostock ihren Wohnsitz haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Der Einsatz in einem Wahllokal oder Briefwahlvorstand erfolgt durch Berufung zum Vorsteher, Schriftführer, deren Stellvertreter oder als Beisitzer. Dabei wird nach Möglichkeit berücksichtigt, dass der Einsatz im Wohnwahlbezirk geleistet werden kann. Für den Einsatz an den Wahlsonntagen wird eine Aufwandsentschädigung gewährt. Wahlvorsteher, Schriftführer und deren Stellvertreter erhalten zur Wahrnehmung ihrer Funktion im Rahmen einer Schulungsveranstaltung eine gründliche Einweisung in ihre Rechte, Pflichten und Aufgaben.

Insgesamt 185 Wahlvorstände sind auf dem Gebiet der Hansestadt Rostock zu bilden, die in den Wahllokalen eingesetzt werden sollen. Zur Besetzung der Wahlvorstände werden etwa 1.400 Wahlberechtigte benötigt, die am Sonntag, dem 14. April 2002, und im Falle einer etwa notwendig werdenden Stichwahl am Sonntag, dem 28. April 2002, noch einmal tätig werden.

Interessenten werden gebeten, ihre Bereitschaft umgehend gegenüber dem Amt für Statistik und Wahlen der Hansestadt Rostock, Werftstraße 6, 18050 Rostock, oder unter Tel. (03 81) 3 81-83 02 und -82 91 bzw. Fax -82 95 unter Angabe von Namen und Vornamen, Geburtsdatum, Adresse und telefonischer Erreichbarkeit schriftlich oder mündlich zu erklären. Vordrucke für Bereitschaftserklärungen liegen auch in den Ortsämtern der Hansestadt Rostock aus.

Die personenbezogenen Daten unterliegen selbstverstädnlich den Vorschriften des Landesdatenschutzgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern.