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Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für Wahlen am 13. Juni 2004 gesucht

Pressemitteilung vom 25.02.2004

Am 13. Juni 2004 finden die Wahlen zum Europäischen Parlament sowie zur Bürgerschaft der Hansestadt Rostock statt. "Da in unserem demokratischen Gemeinwesen Wahlen und Abstimmungen grundsätzlich Sache der Bürgerinnen und Bürger selbst sind, können die Wahlen vom 13. Juni 2004 nur durchgeführt werden, wenn sich für die 171 Wahllokale sowie 34 Briefwahlvorstände etwa 1.900 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zur Übernahme dieses Ehrenamtes bereit erklären", so Sebastian Schröder, Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung. Die Hansestadt Rostock als Wahlbehörde bereitet die Wahlen vor und unterstützt die Wahlhelfer bei der Ausübung ihrer Tätigkeit.

Die Durchführung der Wahlen sowie die Ergebnisermittlung im Wahllokal liegt in der Verantwortung des jeweiligen Wahlvorstandes im Wahllokal. Dabei sind in den jeweiligen Wahlvorständen die Funktionen als Wahlvorsteher, als stellvertretender Wahlvorsteher sowie bis zu sieben Beisitzer zu besetzen. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, Deutscher oder Staatsangehöriger eines übrigen Mitgliedstaates der Europäischen Union sein und möglichst in der Hansestadt Rostock wohnen. Mitglieder eines Wahlvorstandes dürfen jedoch nicht selbst Wahlbewerber, Vertrauensperson eines Wahlvorschlages oder Mitglied eines anderen Wahlorgans wie des Wahlausschusses sein.

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat in Würdigung dieses Ehrenamtes höhere als gesetzlich vorgeschriebene Aufwandsentschädigungen beschlossen. So erhalten Wahlvorsteher im Wahllokal 35 Euro (im Briefwahlvorstand 25 Euro) sowie die übrigen Mitglieder eines Wahlvorstandes im Wahllokal 30 Euro (im Briefwahlvorstand 20 Euro). Wahlvorsteher und Schriftführer werden vor der Wahl zu einer Schulung eingeladen und in ihre Aufgaben, Rechte und Befugnisse eingewiesen.

"Bitte tragen Sie durch Ihre Mitarbeit als Wahlhelferin oder Wahlhelfer dazu bei, dass auch diese Wahlen reibungslos und ohne Beanstandungen abgehalten werden können", appelliert Senator Sebastian Schröder. "Ihre Bereitschaft zur Übernahme dieses Ehrenamtes können Sie bei der Gemeindewahlbehörde (Neuer Markt 3/ehemalige Hauptpost, Raum 137) und in jedem Ortsamt, aber auch per E-Mail erklären." Notwendig sind die Angabe des Namens und des Vornamens, des Geburtsdatums und der Wohnanschrift. Die Gemeindewahlbehörde ist telefonisch unter Tel. 0381 381-2752 oder 381- 2750, per Fax 0381 381-2751, per E-Mail wahlen04@rostock.de bzw. unter der Postanschrift Hansestadt Rostock, Gemeindewahlbehörde, 18050 Rostock, zu erreichen.