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Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht

Pressemitteilung vom 20.07.2011

Noch werden von der Gemeindewahlbehörde Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zur Absicherung der Landtagswahlen am 4. September 2011 gesucht. Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer kann jede bzw. jeder Wahlberechtigte sein. Voraussetzungen sind, dass man am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens 37 Tagen in Mecklenburg-Vorpommern eine Hauptwohnung hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Wahlhelfer dürfen selbst nicht Wahlbewerber, Vertrauensperson eines Wahlvorschlages oder Mitglied in einem anderen Wahlorgan wie dem Wahlausschuss sein.

In Würdigung des Ehrenamtes wird eine Aufwandsentschädigung für Wahlvorsteher von 40 Euro, Stellvertreter und Schriftführer von 35 Euro sowie für die übrigen Mitglieder der Wahlvorstände von 30 Euro gewährt, die nach dem Wahltag überwiesen wird.

In Rostock werden für die Landtagswahl etwa 1.600 engagierte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt, denn für jeden der 171 allgemeinen Wahlbezirke und 19 Briefwahlbezirke ist ein Wahlvorstand zu bilden. Zum Wahlvorstand gehören der Wahlvorsteher, sein Stellvertreter sowie fünf bis sieben Beisitzer. Aus der Mitte der Beisitzer werden der Schriftführer und der stellvertretende Schriftführer bestimmt.

Wer sich entschließt, ein Wahlehrenamt zu übernehmen, muss im Vorfeld eine Bereitschaftserklärung ausfüllen. Diese steht u.a. im Internet unter der Adresse www.rostock.de/wahlen zur Verfügung. Fragen rund um den Wahleinsatz beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wahlhelferverwaltung im Rathaus-Anbau, Zimmer 2.09, auch unter Tel. 0381 381-1801 und -1802, unter Fax 381-1800 oder E-Mail wahlhelfer@rostock.de.