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Wappen und Logo

Aus dem Stadtwappen ist im Rahmen eines im Juli 1993 ausgeschriebenen Wettbewerbs von der Werbeagentur FAB Kommunikation das Logo der Hanse- und Universitätsstadt Rostock entwickelt worden. Es soll und kann das Stadtwappen nicht ablösen. Im Gegensatz zum Wappen hat das Logo in erster Linie nicht Repräsentationscharakter, sondern soll den Bürgerinnen und Bürgern als Erkennungszeichen sowie Orientierungshilfe für Rostock dienen: schnell erkennbar, klar identifizierbar. Das Logo soll ein optisches Zeichen sein, das in möglichst allen Kommunikationsmitteln wiederkehrt und von der Öffentlichkeit automatisch mit der Hansestadt Rostock verbunden wird.

Das Rostock-Logo besitzt konstante Elemente, was die Farben, das Zeichen und die Schrift betrifft. Sie spiegeln unsere Stadtfarben Blau, Silber, Rot, den Greif und den Namen unserer Stadt wieder.

Die Verwendung des Logos der Hanse- und Universitätsstadt Rostock durch Dritte ist nach Beschluss des Senates der Hansestadt Rostock vom 18. Oktober 1993 nicht möglich. Alle Fragen im Zusammenhang mit der Darstellung und Verwendung des Logos beantwortet die Pressestelle.

Wappen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

Das Rostocker Stadtwappen in der heute bekannten Gestaltung entstand im Jahre 1367 zunächst als Signum (Siegelstempel). In jener Zeit hatten sich die Hansestädte, die der Kölner Konföderation angehörten, gewalttätiger Übergriffe des dänischen Königs zu erwehren. Um den Krieg finanzieren zu können, erhoben Sie eine Hafenabgabe. Die dafür ausgegebenen Quittungen sollten mittels Siegelstempels bestätigt werden. Rostock entschied sich für ein Signum in der Gestalt des heutigen Wappens.

Die Beschreibung des Stadtwappens entspricht der, die Eingang in die Hauptsatzung der Hansestadt Rostock gefunden hat: "Das Stadtwappen ist ein geteilter Schild, oben in Blau ein schreitender goldener Greif mit aufgeworfenem Schweif und ausgeschlagener roter Zunge; unten von Silber über Rot geteilt. Beim Druck werden Gold als Gelb und Silber als Weiß wiedergegeben."

Anhand dieser Beschreibung wird deutlich, dass es sich bei dem Wappen um eine Zusammenführung zweier ehemals heraldisch selbständiger Symbole handelt. Der goldene Greif auf blauem Grund diente den Fürsten von Rostock als herrschaftliches Zeichen. Silber über Rot dagegen sind die Farben der Hanse, die noch heute Flaggen oder Wappen bekannter deutscher Hansestädte dominieren.

Das Wappen der Hansestadt Rostock ist nach der "Hauptsatzung der Hansestadt Rostock" geschützt. Die Verwendung des Stadtwappens durch Dritte bedarf der Genehmigung durch den Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock. Diesem Wappen stehen solche Abbildungen gleich, die ihm zum Verwechseln ähnlich sind. Die Genehmigung kann unter presse@rostock.debeantragt werden.

Flagge der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

Erste Nachricht über die Rostocker Flagge geben Quellen aus dem Jahre 1418. Damals wurden Ausgaben für 44 Ellen roter, blauer und weißer Leinwand zur Herstellung einer Flagge für eine Snike (hansisches Handelsschiff) bei den Pfundzollherren abgerechnet. Wenngleich die Farbenfolge nicht überliefert ist, kann man mit großer Sicherheit davon ausgehen, dass bei ihrer Festlegung das bereits beschriebene Wappen Pate stand. Blau über Weiß und Rot scheint für das Ende des 17. Jahrhunderts verbürgt zu sein.

Etwas mehr als 100 Jahre später taucht eine weitere Flagge auf, die einen roten Greifen, mal steigend, mal schreitend, auf gelbem Grund zeigt. Für die Rostocker Schiffer erhält sie besondere Bedeutung, als die blau-weiß-rote Fahne der Stadt in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts auch Mecklenburgs Seeflagge wird. 1803 bestimmte der Rostocker Rat, dass ein schwarzer Greif die gelbe Flagge zu zieren habe und ein Jahr später erlegte er den Schiffen der Stadt das Führen dieser Fahne auf. Dies, so weiß es eine Anekdote, sollte die leicht mögliche Verwechslung mit französischen Schiffen verhindern, auf die seinerzeit die Gegner Napoleons Jagd machten. Bis 1867 fand die Flagge in der beschriebenen Form Verwendung. Später wurde die rechteckige Entsprechung des Rostocker Stadtwappens als Stadtflagge genutzt. Vor dem Inkrafttreten der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock am 3. August 1991 wurde die Fahne in dieser Gestalt schon zweimal, 1936 und 1946, durch die Stadtväter zur Stadtflagge bestimmt.

Auch die Beschreibung der Stadtflagge erfolgte in der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock: "Die Stadtflagge besteht aus drei waagerechten Streifen. Der obere Streifen zeigt die Farbe Blau. Er nimmt die Hälfte der Flaggenhöhe ein und ist mit einem zum Liek gewendeten, schreitenden gelben Greifen mit aufgeworfenem Schweif und ausgeschlagener roter Zunge belegt. Der mittlere Streifen zeigt die Farbe Weiß, der untere Streifen die Farbe Rot. Die beiden unteren Streifen nehmen je ein Viertel der Höhe ein. Die Höhe des Flaggentuchs verhält sich zur Länge wie drei zu fünf."