Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlung an Bundesamt
Pressemitteilung vom
Zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial nach § 58 c Absatz 1 des Soldatengesetzes übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: 1. Familienname; 2. Vornamen; 3. gegenwärtige Anschrift.
Die Betroffenen haben das Recht, gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 Bundesmeldegesetz gegen diese Datenübermittlung Widerspruch zu erheben. Dies kann schriftlich bei der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Stadtamt, Abteilung Ortsämter und Einwohnerangelegenheiten, 18050 Rostock, oder auch persönlich in jedem Ortsamt erfolgen, darauf weist das Stadtamt hin.