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Wildwuchs sollte entfernt werden

Pressemitteilung vom 27.07.2006

Wucherndes Wildkraut muss im Zuge der Straßen- und Gehwegreinigung entfernt werden. Für die Reinigung zuständige Anlieger sollten jetzt verstärkt darauf achten, informiert das Amt für Umweltschutz.

Die Reinigungsmodalitäten für alle öffentlichen Verkehrsflächen werden in der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt geregelt. Im Straßenverzeichnis dieser Satzung sind die öffentlich zu reinigenden Bereiche aufgelistet. Alle weiteren Straßen und Gehwege werden durch die Eigentümer der anliegenden Grundstücke betreut. Bei der überwiegenden Anzahl aller Straßen der Hansestadt haben Anlieger die Reinigung der Gehwege übernommen.

Auskünfte zu Reinigungspflichten gibt das Amt für Umweltschutz unter den Rufnummern 381-7305 bis -07 bzw. im Internet unter www.rostock.de/umweltamt.