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Winterdienst: Die Anliegerpflichten ernst nehmen

Pressemitteilung vom 21.10.1998



Neben der Winterdienstdurchführung durch die Hansestadt Rostock sind alle Grundstückseigentümer, denen laut Straßenreinigungssatzung die Reinigung, insbesondere der Winterdienst, übertragen wurde, in die Pflicht genommen, ihre Anliegerpflichten ernst zu nehmen.

Es ist zu beachten, daß der durhczuführende Winterdienst sich auf folgende Straßenbereiche bezieht:

a) auf die anliegende Gehweglänge in der gesamten Breite,
b) auf die Hälfte der anliegenden Fahrbahnbreite;
c) auf die Beräumung der Abfallbehälterstellplätze.

Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge sind auf die Erfüllung o.g. Punkte angewiesen, um im Notfall vor Ort sein zu können.

Die Gehbahnen (Bürgersteige) sind in der Zeit von 7 bis 20 Uhr, an samstage, Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr von den jeweiligen Grundstückseigentümern zu beräumen und abzustumpfen. Als Streumittel sind nur abstumpfende Stoffe wie z.B. Sand oder Kies zugelassen. Auftauende Mittel (Salz u.a.) dürfen nicht verwendet werden.

Streugut ist in Kleinstmengen im hauptbetrieb der Stadtentsorgung Rostock GmbH, Petridamm 26/27, käuflich zu erwerben (selbst abzuholen). Anlieferungen großer Mengen müssen vorher telefonisch unter Tel. (03 81) 4 59 31 40 (Stadtentsorgung Rostock Gmbh) abgestimmt werden.