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Winterdienst in Rostock bisher problemlos

Pressemitteilung vom 01.02.2005

408 Kilometer Straßen werden im Auftrag der Stadt beräumt

In den ersten Wochen des Jahres 2005 sind bei der Winterdienst- Absicherung in der Hansestadt Rostock keine nennenswerten Probleme aufgetreten. Während eines Vorort-Besuches bei der Stadtentsorgung Rostock GmbH informieren sich heute Dr. Wolfgang Nitzsche, Senator für Umwelt, Soziales, Jugend und Gesundheit, und Sebastian Schröder, Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung, über die Winterdienstbereitschaft der von der Hansestadt beauftragten Firma.

Auf 408 Kilometern Straßen in der Hansestadt wird von der Stadtentsorgung Rostock GmbH Winterdienst gewährleistet. Die Durchführung des Straßenwinterdienstes in Rostock erfolgt auf der Basis von drei Dringlichkeitsstufen, denen die Straßen zugeordnet sind. Fast 250 Kilometer sind der Dringlichkeitsstufe A zugeordnet, 67 km sind in die Dringlichkeitsstufe B eingestuft worden. Insgesamt 93 km Straßenlänge entsprechender Dringlichkeitsstufe C, auf den übrigen Straßen mit einer Gesamtlänge von über 185 km wird kein Straßenwinterdienst durch die Stadt gewährleistet. Weiterhin werden in Rostock 109 km Gehbahnen und 123 Fußgängerüberwege mit Ampelanlagen sowie wichtige Kreuzungsbereiche im Rahmen des Winterdienstes betreut.

Bei normalen winterlichen Bedingungen ist die Befahrbarkeit der in der Dringlichkeitsstufen A und B aufgeführten Straßen bis 7 Uhr zu sichern. Bei einsetzenden Winterbedingungen erfolgt der Einsatzbeginn innerhalb von 60 Minuten. Unmittelbar nach der Beräumung und Abstumpfung der Straßen der Dringlichkeitsstufen A und B erfolgt der Winterdienst im Straßennetz der Dringlichkeitsstufe C. Bei anhaltendem Winterwetter erfolgen die Winterdienstarbeiten vorrangig im Bereich der Dringlichkeitsstufen A und B.

Neben der Winterdienstdurchführung der Hansestadt Rostock sind auch jene Grundstückseigentümer in der Pflicht, denen laut Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Rostock die Reinigung bzw. insbesondere der Winterdienst übertragen wurde. Schnee und Glätte sind zwischen 7 und 20 Uhr unverzüglich nach beendetem Schneefall bzw. Glatteisbildung zu beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee bzw. entstandene Eisglätte sind bis 7 Uhr des Folgetages zu entfernen.

Die Hansestadt Rostock gewährleistet die Vorbereitung und Durchführung des Straßenwinterdienstes als Pflichtaufgabe der Verkehrssicherungspflicht. Sie bedient sich dabei der Stadtentsorgung Rostock GmbH als Dienstleisterin. Dabei stehen die Sicherung und Befahrbarkeit der Bundesstraßen, der Haupt- und Versorgungsstraßen, sowie die Sicherung des gewerblichen Verkehrs und öffentlichen Personennahverkehrs im Vordergrund. Details sind in der von der Bürgerschaft beschlossenen Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Rostock geregelt.