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Winterdienstpflichten beachten

Pressemitteilung vom 26.01.2006

Wegen des anhaltenden Winterwetters weist das Amt für Umweltschutz noch einmal Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken auf ihre Anliegerpflichten hin. Das Räumen und Streuen auf Gehwegen laut Straßenreinigungssatzung in Rostock überwiegend den anliegenden Grundstückseigentümern übertragen. Dabei ist bei Eckgrundstücken zu beachten, dass auch die öffentlichen Gehwegbereiche an Giebel- bzw. Stirnseiten in den Winterdienst einzubeziehen sind.

Bislang wurden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Umweltschutz insgesamt 180 Hinweise im Rahmen der Winterdienstdurchführung bearbeitet, denen meistens Kontrollen vor Ort vorangegangen sind. Zur Durchsetzung der übertragenen Pflichten gemäß Straßenreinigungssatzung werden ab sofort verstärkt Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige gebracht und mit einem Bußgeld geahndet.