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Winterdienstsaison startet am 1. November

Pressemitteilung vom 20.10.2011

Am 1. November 2011 beginnt die offizielle Winterdienstsaison in Rostock. Während die Stadtverwaltung selbst zahlreiche Fahrbahnen, Gehwege, Fußgängerüberwege, Bushaltestellen, Radwege betreut, ist die Schneeräum- und Streupflicht für die überwiegende Anzahl der Gehwege in den Wohngebieten und in verkehrsberuhigten Bereichen auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen. Darüber hinaus müssen auch Zugänge zu den Müllcontainerstellplätzen und die für den Fußgängerverkehr notwendigen Übergänge für die Fahrbahnquerung so beräumt und gestreut werden, das diese Straßenübergänge auch für Passanten mit Einschränkungen der Motorik bzw. mit einer Behinderung gut begehbar sind. Auch müssen vom Gehweg Zugänge zu den jeweiligen Grundstückseingängen und ein Zugang zur Fahrbahn von Schnee beräumt und bei Glatteis gestreut sein.

Die Schneeräum- und Streupflicht besteht von 7 bis 20 Uhr sowohl an Werk- als auch an Sonn- und Feiertagen. Streumaterial sollte sich jeder Grundstückseigentümer rechtzeitig beschaffen. Dabei sollten nur abstumpfende Materialien verwendet werden, da auftauende Streustoffe auf Gehwegen in Rostock nicht gestattet sind. Das Amt für Umweltschutz bittet alle Verantwortlichen: Lagern Sie den Schnee bitte auf dem Gehwegrand zur Fahrbahn bzw. auf dem eigenen Grundstück. Auf keinen Fall sollte der Schnee auf die Fahrbahn geschafft werden.

Regelungen zum Winterdienst sind in der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Rostock festgeschrieben, die im Internet unter der Adresse www.rostock.de/umweltamt einzusehen ist. Informationen zum Winterdienst, Anregungen, Hinweise oder auch Kritiken und Beschwerden sind an das Amt für Umweltschutz zu richten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebietes Straßenreinigung sind unter Tel. 0381 381-7305, -7306 und - 7307 bzw. unter E-Mail straßenreinigung@rostock.de erreichbar.