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Wintersaison 2016/2017 wird vorbereitet

Pressemitteilung vom 25.10.2016

Am 1. November 2016 beginnt die Wintersaison in Rostock. Während die Hansestadt die Fahrbahnen, Gehwege, Fußgängerüberwege, Bushaltestellen, Radwege und vieles mehr betreut, ist die Schneeräum- und Streupflicht für die überwiegende Anzahl der Gehwege in den Wohngebieten und in verkehrsberuhigten Bereichen auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen. Zugänge zu den Müllcontainerstellplätzen und Fußgängerübergänge zur Fahrbahnquerung müssen so geräumt und abgestumpft werden, dass sie auch für Passanten mit eingeschränkter Motorik bzw. mit einer Behinderung gut begehbar sind. Des Weiteren müssen Gehwege zu den Grundstücken und Zugänge zur Fahrbahn von Schnee geräumt und bei Glatteis gestreut sein. Schnee kann auf dem Gehwegrand zur Fahrbahn bzw. auf dem eigenen Grundstück gelagert werden. Auf keinen Fall gehört der Schnee auf die Fahrbahn. Jeder Grundstückseigentümer sollte sich sein Streumaterial rechtzeitig beschaffen. Nur abstumpfende Materialien dürfen verwendet werden. Auftauende Stoffe sind auf öffentlichen Gehwegen in Rostock nicht gestattet.
Die Schneeräum- und Streupflicht gilt von 7 bis 20 Uhr werktags sowie an Sonn- und Feiertagen.

Die Regelungen zum Winterdienst sind in der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Rostock festgeschrieben, die im Internet unter www.rostock.de/umweltamt nachzulesen ist. Hinweise, Kritik oder Beschwerden können über das Internetportal „Klarschiff-Rostock“ angebracht werden. Die Meldungen werden an die zuständigen Fachämtern weitergeleitet und dort bearbeitet.