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Wintersaison gut vorbereiten

Pressemitteilung vom 25.10.2012

Am 1. November 2012 beginnt die Wintersaison in Rostock. Während die Stadt die Fahrbahnen, Gehwege, Fußgängerüberwege, Bushaltestellen, Radwege und vieles mehr betreut, ist die Schneeräum- und Streupflicht für die überwiegende Anzahl der Gehwege in den Wohngebieten und in den verkehrsberuhigten Bereichen auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen, teilt das Amt für Umweltschutz mit.

Zugänge zu den Müllcontainerstellplätzen und die für den Fußgängerverkehr notwendigen Übergänge für die Fahrbahnquerung müssen ebenfalls so beräumt und gestreut werden, dass diese Straßenübergänge auch für Passanten mit Einschränkungen der Motorik bzw. mit einer Behinderung gut begehbar sind. Darüber hinaus müssen Zugänge vom Gehweg zu den jeweiligen Grundstückseingängen und ein Zugang zur Fahrbahn von Schnee beräumt und bei Glatteis gestreut sein.

Schnee kann auf dem Gehwegrand zur Fahrbahn bzw. auf dem eigenen Grundstück gelagert werden. Auf keinen Fall sollte Schnee auf die Fahrbahn geschafft werden. Grundstückseigentümer sollten sich Streumaterial rechtzeitig beschaffen. Das Umweltamt weist darauf hin, dass nur abstumpfende Materialien verwendet werden dürfen, da auftauende Streustoffe auf Gehwegen in Rostock nicht gestattet sind. Die Schneeräum- und Streupflicht besteht von 7 bis 20 Uhr sowohl an Werk- als auch an Sonn- und Feiertagen.

Die Regelungen zum Winterdienst sind in der Straßenreinigungsatzung der Hansestadt Rostock festgeschrieben, die im Internet unter www.rostock.de/umweltamt nachgelesen werden kann.