Home
Navigation

Zeitungs-"Ente": Option gilt nur für weiter führende Schulen

Pressemitteilung vom 16.11.2006

Entgegen der Berichterstattung in den Rostocker Tageszeitungen gilt das Optionsmodell gemäß Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern nur für weiter führende Schulen. Das bedeutet, dass die Hansestadt Rostock beantragen kann, auch nach Inkrafttreten der neuen Kreisstruktur als Kommune Schulträgerin für Gesamtschulen und Gymnasien zu bleiben. Im Gesetz heißt es dazu in § 104, Absatz 3: "Einer kreisangehörigen Gemeinde kann auf ihren Antrag vom Landkreis die Schulträgerschaft eines Gymnasiums oder einer Gesamtschule übertragen werden, wenn davon ausgegangen werden kann, dass die Gemeinde auf Dauer die Leistungsfähigkeit zur Unterhaltung der Schule besitzt und der Standort den Zielen der Schulentwicklungsplanung entspricht." Alle öffentlichen Grundschulen und Regionale Schulen bleiben weiterhin in Schulträgerschaft der Hansestadt Rostock.