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Zeitweilig andere Verkehrsführung in der Schwaaner Landstraße

Pressemitteilung vom 16.03.2005

Wegen der zahlreichen Anregungen und Diskussionen zum in der Schwaaner Landstraße installierten Versenkpoller hat der Ortsbeirat Südstadt die Stadtverwaltung aufgefordert, eine Veränderung der Unterbrechung der Straße zu prüfen. Der Versenkpoller dient der Aufrechterhaltung des ehemaligen Sackgassenstatus der Schwaaner Landstraße nach Fertigstellung der DMR-Straße, wurde auf Grundlage der Bebauungsplanung installiert und bildet damit eine Grundlage für die Genehmigungsfähigkeit der Bebauungspläne in diesem Bereich. Das hierdurch eingeschränkte Verkehrsaufkommen auf der Schwaaner Landstraße war Voraussetzung für die Einhaltung der zulässigen Grenzwerte der Lärmbelastung.

Seit dem Neubau der Verlängerung der Nobelstraße und der Verlegung der Landesstraße L 132 auf diesen Straßenzug besteht grundsätzlich die Möglichkeit des Ersatzes des Versenkpollers in der Schwaaner Landstraße durch eine feste Straßenabsperrung an der Stadtgrenze. Ein gänzlicher Verzicht auf eine Abpollerung wird auf Grund des dann zu erwartenden Schleichverkehres von der Stadtverwaltung jedoch nicht für möglich gehalten.

Da eine dauerhafte Aufhebung der vorhandenen Polleranlage die Änderung des Bebauungsplanes "An der Mühle" voraussetzt, sind die hierfür erforderlichen Bedingungen zur Einhaltung der Lärmschutzparameter nachzuweisen. Da eine rechnerische Ermittlung der Veränderung des Verkehrsaufkommens der Schwaaner Landstraße hierfür nicht ausreicht, soll ab 21. März 2005 ein halbjähriger Versuch mit einer entsprechend veränderten Verkehrsführung durchgeführt werden. In diesem Zeitraum wird die Verkehrbelegung der Straße automatisch erfasst und anschließend hinsichtlich der Lärmemission bewertet.

Sollte im Ergebnis des Versuches die gewünschte Veränderung möglich sein, soll nach vorheriger öffentlicher Vorstellung der Versuchsergebnisse eine B-Plan-Änderung als Grundlage einer dauerhaft veränderten Absperrung der Schwaaner Landstraße beantragt werden. Im Rahmen dieses Verwaltungsverfahrens haben Betroffene nochmals die Möglichkeit, hierzu ihre Anregungen und Bedenken vorzubringen. Da neben der Veränderung der Rostocker Bebauungspläne durch eine Straßensperrung an der Stadtgrenze auch die Nachbargemeinde Papendorf betroffen ist, sind auch hier die straßenrechtlichen Auswirkungen zu klären. Bis zum Abschluss der vorgeschriebenen Verwaltungsverfahren muss deshalb auch bei positivem Versuchsergebnis die vorhandene Polleranlage zunächst jedoch wieder in Betrieb genommen werden.