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Zu den Elternbeiträgen in Rostocker Kindertagesstätten

Pressemitteilung vom 19.01.2006

Aufgrund zahlreicher Anfragen unterstreicht die Hansestadt Rostock ihre Rechtsposition, dass die für das Jahr 2006 zwischen dem Jugendamt und Trägern von Kindertageseinrichtungen geschlossenen Entgelt- und Leistungsvereinbarungen unwirksam sind. Damit gelten die Entgelte aus 2005 fort. Von den Eltern im Monat Januar 2006 zu viel gezahlte Beträge müssen von den Trägern mit Folgezahlungen verrechnet werden.

Wegen Formfehlern, aber auch wegen der Inhalte der Verträge hatte Oberbürgermeister Roland Methling im Einvernehmen mit der Mehrheit der in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen die Verträge für unwirksam erklärt. Unter anderem wurden die Entgelt- und Leistungsvereinbarungen bei Trägern mehrerer Kitas nicht, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben, pro Einrichtung kalkuliert, sondern Durchschnittswerte rechtswidrig als Vertragsgrundlage verwendet.

Der Oberbürgermeister hatte den Senator für Umwelt, Soziales, Jugend und Gesundheit beauftragt, die Vertragsverhandlungen mit den betroffenen Trägern kurzfristig weiter zu führen. Die Träger erhalten solange von der Stadt die Zuschüsse in der bisherigen Höhe.