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Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge

Pressemitteilung vom 16.11.2011

Öffentliche Bekanntmachung

Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge

Gemäß § 20 Abs. 1 und § 66 Abs. 4 Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) in Verbindung mit § 10 Abs. 3 Satz 1 LKWG M-V und § 11 Abs. 3 Landes- und Kommunalwahlordnung Mecklenburg-Vorpommern (LKWO M-V) sowie Punkt 5.3.4 Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums vom 26. Mai 2011, zuletzt geändert am 8. Juni 2011 – II 210 – 115.30142 – wird in öffentlicher Sitzung über die Zulassung oder Zurückweisung der eingereichten Wahlvorschläge zur dritten Direktwahl zur Oberbürgermeisterin oder zum Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock entschieden. Diese Entscheidung trifft der Gemeindewahlausschuss der Hansestadt Rostock.
Ist es dem Gemeindewahlausschuss nicht möglich in der ersten Sitzung eine Entscheidung zu treffen, dann steht das Erfordernis nach einer weiteren Sitzung.

Es wird hiermit zur 1. und ggf. 2. Sitzung des Gemeindewahlausschusses eingeladen. Die Sitzungen finden statt am:

Donnerstag, 01. Dezember 2011, 16 Uhr (1. Sitzung)

und

ggf. Dienstag, 13. Dezember 2011, 14 Uhr (2. Sitzung)
jeweils im Historischen Rathaus, Beratungsraum 2, Neuer Markt 1, 18055 Rostock.

Alle Interessierten sind willkommen.

Rostock, 16. November 2011 Hans-Joachim Engster
Gemeindewahlleiter der
Hansestadt Rostock