Home
Navigation

Zulassung von Kraftfahrzeugen ab 1. April 2006 nur noch bei Einzugsermächtigung möglich

Pressemitteilung vom 17.03.2006

Schon seit Jahren gibt es auch in Mecklenburg-Vorpommern hohe Rückstände bei der Kraftfahrzeugsteuer. Zum Stichtag am 31. Dezember 2005 waren es 53.167 Fälle mit einem Rückstandsvolumen von 11,4 Mio. EUR. Das waren 742 Fälle und 1 Mio. EUR mehr als am 31. Dezember 2004.

Im Vergleich zu anderen Steuerarten sind das sehr viele Fälle mit vergleichsweise geringen Beträgen. Das bedeutet, dass außer den Steuerausfällen und den Zinsnachteilen für das Land in den Vollstreckungsstellen der Finanzämter ein erheblicher Verwaltungsaufwand betrieben werden muss, um diese Rückstände hereinzuholen. In den meisten Fällen steht der Aufwand in keinem Verhältnis zu den vereinnahmten Beträgen. Um die Rückstände bei der Kraft- fahrzeugsteuer abzubauen, gelten ab 1. April 2006 in Mecklenburg-Vorpommern neue Regeln für die Zulassung von Fahrzeugen. Danach dürfen die Zulassungsbehörden Fahrzeuge erst dann zulassen, wenn der Fahrzeughalter bei den Finanzämtern keine Rückstände bei der Kraftfahrzeugsteuer inklusive Nebenleistungen (z.B. Säumniszuschläge) hat. Außerdem muss eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer erteilt werden.

Nur in wenigen Ausnahmefällen wird ein Fahrzeug auch ohne Teilnahme am Lastschrift-Einzugsverfahren zugelassen. Voraussetzung dafür ist entweder der Nachweis einer unbefristeten Steuerbefreiung oder die Vorlage einer Härtefallbescheinigung des Finanzamts.

Automatisch wird bei der Zulassung eines Fahrzeuges von der Zulassungsbehörde überprüft, ob der Antragsteller seine Kraftfahrzeugsteuer beglichen hat. Bestehen Rückstände, wird die Zulassung versagt. Sie ist erst wieder möglich, wenn die rückständigen Beträge beim Finanzamt eingegangen sind oder eine Bescheinigung des Finanzamtes vorliegt, dass gegen die Zulassung des Fahrzeuges keine Bedenken bestehen. Wenn das Fahrzeug durch Dritte (z.B. Angehörige, Zulassungsservice, Autohäuser) zugelassen werden soll, muss eine Vollmacht und die Einzugsermächtigung des Fahr- zeughalters vorgelegt werden. Die Vollmacht muss künftig auch das Einverständnis des Fahrzeughalters enthalten, dass diesem Dritten mitgeteilt werden darf, ob Rückstände bestehen, die die Zulassung des Fahrzeugs verhindern.

Vordrucke, die für das neue Verfahren verwendet werden können, liegen auch im Internet unter der Adresse: www.rostock.de/zulassungsstelle als Download zur Verfügung.