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Zum Rechtsstreit über das B-Plan-Gebiet "Am Tonnenhof"

Pressemitteilung vom 17.03.2004

Zur Berichterstattung über den derzeit anhängigen Rechtsstreit zwischen der Hansestadt Rostock und der Aker Warnow Werft über die Ausreichung einer Baugenehmigung für das Bebauungsplan-Gebiet "Am Tonnenhof" an die ODIN-Gruppe stellt die Stadtverwaltung fest, dass das B-Plan-Verfahren im Rahmen der geltenden Gesetze verlaufen ist, der Bebauungsplan seit April 2002 rechtskräftig ist und die Baugenehmigung auf dieser Grundlage erteilt wurde.

Die Werft hat während des umfangreichen Bebauungsplan-Verfahrens, das aus Aufstellungsbeschluss, Auslegungsbeschluss, Diskussion in den Ausschüssen und in der Bürgerschaft, öffentlicher Beteiligung und Abwägungsverfahren besteht, keine Stellung bezogen, sondern sich erst unmittelbar vor dem geplanten Satzungsbeschluss durch die Bürgerschaft erstmalig wegen der Lärmproblematik an die Stadt gewandt. Die Hansestadt Rostock hat die Anregungen der jetzigen Aker Warnow Werft trotzdem aufgrund der Bedeutung des Unternehmens für den Standort zum Anlass genommen, das Lärmschutzkonzept nochmals zu prüfen und zu überarbeiten. Die außerhalb des öffentlich-rechtlichen Verfahrens gemachten Anmerkungen wurden berücksichtigt, die Planungen sehen in der Folge stärkere Lärmschutzmaßnahmen vor, die zu Lasten des Investors für das neue Baugebiet gehen. Damit nehmen sowohl der Bebauungsplan als auch die Baugenehmigung Rücksicht auf die Interessen der Aker Warnow Werft, weil der Werft durch das neue Baugebiet nicht mehr Lärmbegrenzungen zugemutet werden, als ihr ohnehin durch die vorhandene Bebauung in Hohe Düne auferlegt sind. In der Folge hat die Werft weiter keinen Einfluss innerhalb der öffentlichen Diskussion und auf das Genehmigungsverfahren genommen und erst nach Ausreichung der Baugenehmigung dagegen Widerspruch eingelegt und dann geklagt.

Der Rechtsstreit wegen der Ausreichung einer Baugenehmigung durch die Hansestadt Rostock ist bereits seit 2003 anhängig. Dabei war die ODIN-Gruppe als Investorin von Anfang an als Beigeladene einbezogen. Im Eilverfahren wurde die Position der Hansestadt Rostock durch das Verwaltungsgericht Schwerin bestätigt, derzeit ist das Verfahren in zweiter Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht Greifswald anhängig. Nicht der Rechtsstreit selbst schadet der Bewerbung Rostocks um die Austragung Olympischer Segelwettbewerbe 2012, sondern möglicherweise die von der Aker Warnow Werft geführte öffentliche Diskussion dazu.