Zur Hebesatzerhöhung 2006
Pressemitteilung vom
Mit Verabschiedung der Haushaltssatzung für das Jahr 2006 ist am 01.02.2006 durch die Bürgerschaft beschlossen worden, die Realsteuerhebesätze für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer B gegenüber dem Vorjahr von 420 auf 440 v.H. (4,76 %) zu erhöhen.
Eine Umsetzung dieses Beschlusses durch die Verwaltung in Form der Festsetzung der höheren Steuerbeträge durch Steuerbescheid war erst nach Genehmigung der Haushaltssatzung und deren öffentlicher Bekanntmachung möglich. Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2006 in Kraft.
Im STÄDTISCHEN ANZEIGER Nr. 15 vom 26. Juli 2006 wurden die Bürgerinnen und Bürger durch die Stadtverwaltung darauf hingewiesen, dass aufgrund der ausstehenden Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Rechtsaufsichtsbehörde mit einer Nachzahlung im letzten Quartal des Jahres zu rechnen ist.
Die Steuerbescheide für die Gewerbesteuer und Grundsteuer B für das Jahr 2006 sind mit Datum vom 2. November 2006 versandt worden. Bis dahin hatten die Steuerpflichtigen zu den jeweiligen Fälligkeiten Vorauszahlungen zu entrichten, die den Abgabesätzen des Vorjahres (haushaltslose Zeit) entsprachen.
Zur Frage der Verhältnismäßigkeit von Aufwand und Nutzen
Mit der Festsetzung für das Jahr 2006 werden gleichzeitig die Vorauszahlungen für das Jahr 2007 festgesetzt. Einen neuen Steuerbescheid erhalten die Bürger für die Grundsteuer B im Jahr 2007 nur soweit sich Änderungen ergeben, da bei gleich bleibendem Hebesatz von der Möglichkeit der Festsetzung mit öffentlicher Bekanntmachung Gebrauch gemacht wird.
Die Zahlung für die Gewerbesteuer und Grundsteuer sind in der Regel vierteljährlich zu den gesetzlichen Fälligkeiten am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11 fällig. Grundsteuerbeträge bis 15,00 EUR werden einmal jährlich (15.08.) und Beträge bis zu 30,00 EUR halbjährlich (15.02. und 15.8.) fällig. In diesen Fällen ist zum 15.11. lediglich die Nachzahlung, welche auf die Hebesatzerhöhung entfällt, zu entrichten.
Wie oben ausgeführt, war der Bescheid dem Bürger in jedem Fall bekannt zu gegeben, da die Steuer für das Jahr 2006 bislang noch nicht festgesetzt war und die Festsetzungen der Vorauszahlung für das Jahr 2007 in Höhe und mit Fälligkeit enthält.
Für Bürger, die am vorteilhaften Lastschriftverfahren mit der Hansestadt Rostock teilnehmen, ergeben sich keine zusätzlichen Aufwendungen.