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Zur Oberbürgermeisterwahl am 27. Februar 2005

Pressemitteilung vom 26.01.2005

Nach der ersten Oberbürgermeister-Direktwahl am 14. April und 28. April 2002 sind die Hansestädterinnen und Hansestädter nun am 27. Februar 2005 aufgerufen, zum zweiten Mal in der fast acht Jahrhunderte währenden Geschichte der Stadt die Oberbürgermeisterin oder den Oberbürgermeister direkt zu wählen. Der Wahlausschuss beschloss am 12. Januar 2005 über die Zulassung der einzelnen Wahlvorschläge. Aktiv wahlberechtigt sind alle Rostockerinnen und Rostocker, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und zum Wahltermin mindestens drei Monate, also spätestens ab dem 27. November 2004, in der Hansestadt gemeldet sind. Sie müssen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder Bürgerinnen und Bürger eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union sein.

Bis spätestens 6. Februar 2005 erhalten alle Wahlberechtigten per Post ihre Wahlbenachrichtigungskarten. Dort ist auch das zuständige Wahllokal vermerkt. Wer bis zu diesem Zeitpunkt keine Nachricht erhalten hat, sollte sich im Hauptwahlbüro Werftstraße 6, 18057 Rostock, oder per Telefon unter 0381 381-8151 melden und ggf. die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen. Im Städtischen Anzeiger wird am 9. Februar 2005 die Liste aller Wahlbezirke und Wahllokale veröffentlicht. Wer am Tag der Wahl nicht in Rostock ist, kann Briefwahlunterlagen mit Hilfe der Wahlbenachrichtigungskarte bis zum 25. Februar 2005, 18.00 Uhr, beim Hauptwahlbüro beantragen. Die Briefe mit den Stimmzetteln müssen bis zum 27. Februar 2005 um 18.00 Uhr im Hauptwahlbüro vorliegen, um noch in die Auszählung zu gelangen.

Am 27. Februar 2005 sind die Wahllokale zur Stimmabgabe in der Zeit von 8 bis 18 Uhr und anschließend zur öffentlichen Auszählung des Ergebnisses im Wahlbezirk geöffnet. Ab 18 Uhr werden von den Wahlvorständen in den 171 Wahllokalen sowie von den 11 Briefwahlvorständen die Stimmen ausgezählt. Wählerinnen und Wähler können dies in den Wahllokalen verfolgen und sich von der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl überzeugen. Sollte es im ersten Wahlgang am 27. Februar 2005 keiner Bewerberin oder keinem Bewerber gelungen sein, über fünfzig Prozent aller abgegebenen gültigen Stimmen auf sich zu vereinigen, findet am 13. März 2005 eine Stichwahl statt. Dann treten nur noch die beiden Bewerberinnen bzw. Bewerber an, die die meisten gültigen Stimmen auf sich vereinigen konnten.

Wer sich möglichst schnell über das Wahlergebnis informieren möchte, sollte am Wahltag ab 18 Uhr ins Rathaus kommen. Dort wird bis zum Vorliegen des vorläufigen Wahlergebnisses ein Informationszentrum eingerichtet, das allen interessierten Rostockerinnen und Rostockern sowie den Medien offen steht. Aber auch auf den Internetseiten der Hansestadt unter der Adresse www.rostock.de werden die Ergebnisse verfügbar gemacht.