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Zur Winterdienstperiode 2006/2007

Pressemitteilung vom 24.10.2006

Vor ein paar Tagen wurden die Vorbereitungen zur bevorstehenden Wintersaison mit der jährlichen Beratung der Winterdienstkommission in der Hansestadt Rostock abgeschlossen. Die Fahrbahnen werden im Winterdienst in Rostock nach drei Dringlichkeitsstufen betreut. Die Stufe A gilt für verkehrswichtige und gefährliche Stellen, die Stufe B für Verbindungsstraßen und die Stufe C für Wohnstraßen.

Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer in den Wohn- und Wohnsammelstraßen (Stufe C) müssen sich auch in dieser Saison auf eine höhere Eigenverantwortung einstellen, da die Serviceleistungen der Stadt zu Gunsten des Umweltschutzes eingeschränkt sind. Die Winterdienstleistung wird sich ausschließlich auf die Beräumung der Straßen beschränken. Einen Streudienst wird es nur bei außergewöhnlichen Witterungslagen wie bspw. Blitzeis geben.

Der Winterdienst auf Gehwegen ist überwiegend den anliegenden Grundstückseigentümern übertragen. Der von Anliegern durchzuführende Winterdienst umfasst das Räumen und Streuen auf der anliegenden Gehweglänge in einer Breite von etwa 1,50 Metern, auf der Hälfte der anliegenden Fahrbahnbreite, soweit die Salzung dies festlegt, und auf den Abfallbehälterstellplätzen.

Das Räumen und Streuen im Winterdienst beginnt um 7 Uhr morgens und endet um 20 Uhr. Nach 20 Uhr gefallener Schnee bzw. entstandene Eisglätte ist bis 7 Uhr morgens zu entfernen bzw. abzustumpfen. Als Streumittel sind nur abstumpfende Stoffe wie Sand, Kies o.ä. zu verwenden. Der Einsatz von Streusalz ist auf Rostocker Gehwegen nicht gestattet.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Umweltschutz und die Verkehrsüberwacher des Stadtamtes werden die Durchführung des Winterdienstes kontrollieren und gegebenenfalls bei Feststellung von Verstößen gegen die in der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Rostock festgelegten satzungsrechtlichen Vorschriften ordnungsbehördlich tätig werden.