Zweite Sitzung des Wahlausschusses
Pressemitteilung vom
Öffentliche Bekanntmachung
über die Zweite Sitzung des Wahlausschusses
Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl
des Oberbürgermeisters der Hansestadt Rostock
Der Wahlausschuss stellt in seiner zweiten Sitzung das Wahlergebnis für die Wahl des Oberbürgermeisters der Hansestadt Rostock fest. Nach § 69 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern (KWG M-V) obliegt ihm die Aufgabe festzustellen, wie viele Stimmen auf jeden Bewerber entfallen sind und welcher Bewerber gewählt ist oder welche beiden Bewerber für die Stichwahl zugelassen sind.
Die Sitzung des Wahlausschusses findet statt am:
Dienstag, 1. März 2005, 16 Uhr, Neuer Markt 1
im Historischen Rathaus, Beratungsraum 2.
Der WahIausschuss tagt in öffentlicher Sitzung gemäß § 12 Abs. 5 Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern (KWG M-V).
Alle Interessierten sind eingeladen.
Rostock, 23. Februar 2005
LStVD Hans-Joachim Engster
Der Wahlleiter