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Betriebszeiten der Rostocker Ampelanlagen angepasst

Pressemitteilung vom 25.11.2022 - Rathaus / Wirtschaft und Verkehr

Im Rahmen der turnusmäßigen Überprüfung der Betriebszeiten der kommunalen Lichtsignalanlagen erfolgten jetzt diverse Anpassungen. Darüber informieren das Tiefbauamt in seiner Funktion als verwaltungsverantwortlicher Straßenbaulastträger sowie das Amt für Mobilität. Ein Großteil der Ampeln wird künftig um 21 Uhr abgeschaltet. Diese Anlagen werden montags bis freitags um 5 Uhr, samstags um 7 Uhr und sonn- und feiertags um 8 Uhr wieder angeschaltet.

Ampelanlagen an Unfallhäufungsstellen und vorrangig entlang der L 22 sind von den Änderungen der Betriebszeiten nicht betroffen und werden in der Regel rund um die Uhr betrieben. Fußgänger-Ampeln, die zur Schulwegsicherung errichtet wurden, sind an die Zeiten der Schulen bzw. Kindertagesstätten angepasst und werden in der Regel nur in diesen Betriebszeiten betrieben.

Maßgebliches Kriterium für die Betriebszeiten der Lichtsignalanlagen sind die Bewertungen zur aktuellen Verkehrssituation, der Verkehrsbelegungen sowie vorrangig die Verkehrssicherheit. Hierbei fließen auch die Erkenntnisse aus dem Unfallgeschehen über die städtische Unfallkommission mit ein. Die Anpassungen wurden vorher mit der Polizeiinspektion Rostock und der Rostocker Straßenbahn AG abgestimmt. Nebeneffekt der Anpassungen sind auch geringfügige Energieeinsparungen.