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Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen: Eigenverantwortung ist wichtiger denn je

Pressemitteilung vom 12.11.2021 - Umwelt und Gesellschaft / Rathaus

Allgemeinverfügung regelt geändertes Kontaktpersonenmanagement des Gesundheitsamtes

Auch in Rostock steigt derzeit die Zahl der Corona-Infektionen. „Dank der Impfungen sind die Folgen dieser Inzidenzwerte zwar nicht vergleichbar mit den Auswirkungen während der ersten und der zweiten Pandemie-Welle“, unterstreicht Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen. „Dennoch ist die Eigenverantwortung wichtiger denn je. Denn wir wollen in einer offenen Stadt leben. Es geht um die Sicherung dieser offenen Stadt mit den Mitteln und Instrumenten, die wir zur Verfügung haben: Impfen und Boostern, das Nutzen digitaler Formate, Testen und die Einhaltung der bekannten AHA-Regeln. Wir alle haben es in der Hand, verantwortungsvoll und aufmerksam miteinander umzugehen und die geltenden Bestimmungen zu beachten.“

Dazu zählen die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen, in Supermärkten und Geschäften sowie in Schulen und Horten. Besondere Testpflichten gelten u.a. beim Besuch von Hotels, Pensionen und Gaststätten, in Museen, Theatern und Kinos, bei der Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen und beim Besuch von Veranstaltungen. Die Einhaltung dieser Verpflichtungen wird daher auch wichtiger Kontrollschwerpunkt in den kommenden Tagen und Wochen sein.

„Vor beruflichen wie privaten Treffen sollte man sich testen“, empfiehlt der Oberbürgermeister, „und zwar alle Teilnehmenden unabhängig vom Impfstatus. Nur durch regelmäßiges Testen können wir versteckte Infektionen ausschließen und Kontakte weitgehend sicher ermöglichen.“ Auch digitale Tools zur Kontaktenachverfolgung wie die Corona-Warn-App und die Luca-App helfen dabei, im Infektionsfall schnell handeln zu können.

Bei der Kontaktenachverfolgung setzt jetzt auch Rostock auf Eigeninitiative und Kooperationsbereitschaft. Die Hanse- und Universitätsstadt folgt damit einer Empfehlung des Robert Koch-Instituts, die bereits in vielen Kommunen und Gebietskörperschaften umgesetzt wird.

Enge Kontaktpersonen werden nur noch in Ausnahmefällen durch das Gesundheitsamt kontaktiert. Stattdessen obliegt diese Aufgabe allen, die darüber informiert wurden, dass sie in engem Kontakt mit einer positiv auf das Corona-Virus getesteten Person standen. Eine Allgemeinverfügung regelt, wie sich diese engen Kontaktpersonen verhalten müssen, insbesondere wenn sie weder geimpft noch genesen sind.

So kann sich das Kontaktpersonenmanagement des Gesundheitsamtes auch bei steigenden Infektionszahlen auf Kontaktpersonen konzentrieren, die in Verbindung zu besonders gefährdeten Gruppen und zum Infektionsgeschehen in Gemeinschaftseinrichtungen stehen. Dazu zählen Schulen, Kitas, Horte, Heime, aber auch stationäre und ambulante Alten- und Pflegeeinrichtungen.

Checklisten für geimpfte bzw. für ungeimpfte infizierte Personen geben Antworten auf die Frage, wann die Ansteckung erfolgt sein könnte, helfen bei der Erfassung der Kontaktpersonen und informieren darüber, ob und unter welchen Bedingungen Freitestungen möglich sind.

Eine weitere Checkliste für enge Kontaktpersonen informiert darüber, was für vollständig geimpfte und/oder genesene Kontaktpersonen gilt, und was zu beachten ist, wenn man als Kontaktperson nicht vollständig geimpft oder genesen ist.