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12. Mietspiegel für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock zum 1. Januar 2021 erstellt

Pressemitteilung vom 23.12.2020 - Rathaus / Umwelt und Gesellschaft

Die Stadtverwaltung Rostock hat zum 12. Mal in Folge gemeinsam mit dem „Arbeitskreis Mietspiegel" einen neuen qualifizierten Mietspiegel erarbeitet, teilt der Senator für Infrastruktur, Umwelt und Bau Holger Matthäus mit. Der Tabellenmietspiegel bildet die in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ortsüblichen Nettokaltmieten für nicht preisgebundene Wohnungen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit transparent ab.

Mit der Gesetzesänderung des § 558 Abs. 2 Satz 1 BGB wurde der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete von vier auf sechs Jahre verlängert. So soll der Anstieg bei bestehenden und künftigen Mieten gedämpft werden. Der neue Rostocker Mietspiegel berücksichtigt Mieten, die in den letzten sechs Jahren vom 1. Oktober 2014 bis zum Stichtag 30. September 2020 vereinbart oder verändert wurden.

55.982 Werte wurden in der Basistabelle den entsprechenden Tabellenfeldern zugeordnet. Das entspricht 51,9 Prozent des Bestandes an Wohnungen in Mehrfamilienhäusern mit mindestens drei Wohnungen und mehr in der Stadt. Nach Aussonderung von jeweils einem Sechstel der niedrigsten Mieten und einem Sechstel der höchsten Mieten sowie der Ermittlung eines Mittelwertes wurde dann die Darstellung der Ortsüblichkeit in der Mietspiegeltabelle mit einem Unter- und einem Oberwert vorgenommen. Als Orientierungshilfe wird zusätzlich der Mittelwert abgebildet.

Der durchschnittliche Mietpreis liegt bei 6,25 Euro je Quradratmeter und hat sich im Vergleich zum Mietspiegel 2019 um 13 Cent erhöht. Die Steigerung ist somit nicht so stark und sprunghaft ausgefallen, wie es im Mietspiegel 2019 der Fall war.

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock erlebt seit nunmehr 2003 kontinuierlich einen Aufwärtstrend in der Bevölkerungsentwicklung. Demgegenüber stehen immer weniger Wohnungen leer. Nachfragegerechter und preiswerter Wohnraum ist nicht leicht zu finden. Das am 14. März 2019 unterzeichnete Bündnis für Wohnen soll neben dem Neubau von Wohnungen auch dafür sorgen, dass in dem weiterhin angespannten Rostocker Wohnungsmarkt in Rostock bezahlbarer Wohnraum in sozial stabilen Wohnquartieren geschaffen und erhalten wird.

Eine Maßnahme, die Höherentwicklung der Mieten zu verlangsamen, ist die bereits ab 1. Oktober 2018 in Kraft getretene sogenannte Mietpreisbremse. Zu Beginn eines Mietverhältnisses darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete in den meisten Fällen höchstens um zehn Prozent übersteigen. Zusätzlich wurde die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen im Bestand abgesenkt und beträgt demnach nur noch 15 Prozent.

Ohne einen örtlichen Mietspiegel, der die ortsüblichen Mieten abbildet, wäre die Anwendung der Mietpreisbremse mit einem erheblichen Aufwand verbunden gewesen.

Die Schaffung und Erhaltung von bezahlbarem Wohnraum werden auch für die Zukunft das gemeinsame Ziel von Kommunalpolitik, Verwaltung und Wohnungswirtschaft für Rostock sein.

Der qualifizierte Mietspiegel 2021 ist am 23. November 2020 einvernehmlich im „Arbeitskreis Mietspiegel" verabschiedet worden und wird im Amts- und Mitteilungblatt der Stadtverwaltung „Städtischer Anzeiger" am 28. Dezember 2020 veröffentlicht.

Weitere Informationen zur Erstellung und Anwendung des Rostocker Mietspiegels können eingeholt werden bei der

Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Bauamt
Abteilung Bauverwaltung und Wohnungswesen
Holbeinplatz 14, 18069 Rostock
Tel. 0381 381-6075, Fax 0381 381-6080
E-Mail: bauamt@rostock.de oder karola.standfuss@rostock.de