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Abfallgebühren 2013 sinken

Pressemitteilung vom 08.11.2012

Die Rostocker Bürgerschaft beschloss am 7.11.2012 die neue Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen und Anlagen der Abfallentsorgung - die Abfallgebührensatzung (AbfGS). Sie tritt ab 1. Januar 2013 in Kraft. Im Jahr 2013 werden sich die Abfallgebühren für die Einwohnerinnen und Einwohner in der Hansestadt Rostock reduzieren.

„Wir freuen uns als Stadtverwaltung, den Rostockerinnen und Rostockern im kommenden Jahr verminderte Gebühren berechnen zu können", so Holger Matthäus, Senator für Bau und Umwelt. Für Abfallbehälter mit einem Behältervolumen von 80, 120, 240 und 1100 Liter sinken die Behältergebühren im kommenden Jahr. Die Jahresgebühr für die wöchentliche Entleerung eines 120-Liter-Behälters verringert sich beispielsweise um 21,36 Euro. Für die wöchentliche Entleerung eines 1.100-Liter-Behälters verringert sich die Jahresgebühr um 59,64 Euro. Die Abfallverwertungsgebühren sinken im Jahr 2013 um 2,40 Euro pro Person.

Senator Holger Matthäus erläutert weiter, dass das Ziel verbesserter Wirtschaftlichkeit in der Abfallwirtschaft erreicht wurde. Die Einsparungen aus den vorangegangenen Jahren, unter anderem im Bereich der Sperrmüllentsorgung, konnten sich mindernd auf die Abfallgebühren 2013 auswirken. Ebenso gehören verminderte Kosten durch die Neuausschreibung der Restmüllentsorgung sowie höhere Einnahmen aus den Papierverkäufen mindernd aus. Auch hat sich die im Jahr 2011 für 2012 kalkulierte Restabfallmenge von ca. 47.000 Tonnen um 353 Tonnen reduziert. Für die Sperrung der Vorpommernbrücke 2011/2012 waren zusätzliche Kosten für Wartezeiten und Umwege der Entsorgungsfahrzeuge eingeplant, die nicht in voller Höhe angefallen sind. Hier konnte ebenfalls eine Einsparung erzielt werden.

Die Abfallgebühren setzen sich aus zwei Bestandteilen zusammen: aus der Behältergebühr und der Abfallverwertungsgebühr. Die Behältergebühr ist die Gegenleistung für die Entsorgung von Haus- und Geschäftsmüll; Maßstab sind Behältervolumen und Häufigkeit der Entleerung. Die Abfallverwertungsgebühr ist u. a. die Gegenleistung für die Nutzung der Recyclinghöfe, für die Entsorgung von Sperrmüll, Elektro- und Elektronikschrott, Pappe, Papier, Karton, von Bioabfällen, Garten- und Parkabfällen, Weihnachtsbäumen und für die Schadstoffentsorgung. Maßstab ist die auf dem jeweiligen Grundstück wohnende Personenanzahl.