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Abschließende vertragliche Regelungen zur Warnowquerung unterzeichnet

Pressemitteilung vom 04.12.2003

Die Hansestadt Rostock und die Warnowquerung GmbH & Co. KG (WQG) haben heute ein abschließenden Vertragswerk zur Warnowquerung unterzeichnet. Bestandteil ist die Einigung, auf gegenseitige Forderungen zu verzichten. Die Hansestadt Rostock wird der WQG für Maßnahmen, die von der Hansestadt Rostock als zusätzliche Leistungen gewünscht waren, noch eine Summe von etwa 100.000 Euro zahlen. Dies betrifft z.B. Maßnahmen des Lärm- und Hochwasserschutzes sowie den Bau von Radwegen. Diese Ausgaben wurden im aktuellen Haushalt bereits berücksichtigt. "Damit sind sämtliche Forderungen der WQG an die Hansestadt Rostock vom Tisch. Der Tunnel selbst ist ein Verkehrsbauwerk der WQG und wird auch von ihr betrieben und finanziert", unterstreicht Dieter Schörken, Senator für Wirtschaft und Tourismus. In Umsetzung des Konzessionsvertrages war vereinbart worden, nach der Eröffnung des Tunnels sämtliche Kostenfragen endgültig zu regeln.

"Bestandteil der Verträge ist eine Vereinbarung für die Weiterleitung von Fördermitteln für jene Straßenabschnitte der Bundesstraße B 103 n, die als Teil des konzessionierten Bereiches nicht über Maut refinanziert werden können", erläutert Senator Dieter Schörken. Dies betrifft im Wesentlichen die Verbindung zum Kreuzungsbauwerk Lütten Klein sowie die Anschlüsse an das städtische Straßennetz. Die entsprechenden Straßenabschnitte konnten entgegen der Regelungen im Konzessionsvertrag aufgrund des Erlasses der Mautverordnung nicht als Teile der Mautstrecke anerkannt werden. Sie sind nach Fertigstellung durch die WQG Teil des öffentlichen Straßennetzes der Hansestadt Rostock. Hierfür hat die Hansestadt Rostock Fördermittel beantragt. Kommunaler Straßenbau wird vom Land gefördert, welches hierfür vom Bund Zuweisungen erhält. Zur Durchleitung von Fördermitteln in Höhe von 3,24 Mio. Euro ist eine Weiterleitungsvereinbarung zwischen Hansestadt Rostock und WQG abgeschlossen worden.

Die Verträge werden unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die finanzierenden Banken Gültigkeit erlangen. Die WQG fordert darüber hinaus eine Garantieerklärung der Hansestadt Rostock zum Verzicht auf die Vorlage einer Bürgschaft, die im Konzessionszeitraum Unterhaltungsmaßnahmen sicherstellen soll. Diese Forderung ist im Vertragswerk nicht festgelegt, weil hierzu eine Entscheidung der Bürgerschaft erforderlich ist. Diese wird derzeit vorbereitet.

Der Warnowtunnel ist die erste privat finanzierte und errichtete Mautstraße Deutschlands. Sein Bau war durch das 1994 vom Bundestag beschlossene Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes ermöglich worden.