Schaustellen von Personen
Wer gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen in seinen Geschäftsräumen veranstalten oder für deren Veranstaltung seine Geschäftsräume zur Verfügung stellen will, bedarf gemäß § 33 a Gewerbeordnung (GewO) der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Unterlagen:
- Antragsformular
- Personalausweis
- Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate; zu beantragen bei der zuständigen Meldebehörde)
- Gewerbezentralregisterauszug (nicht älter als 3 Monate; zu beantragen bei der zuständigen Meldebehörde)
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (bei Gesellschaften für jeden Geschäftsführer und die Gesellschaft)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzverwaltungsamtes (St.-Georg-Straße 109 Haus 1, Zimmer 216; bei Gesellschaften für alle Geschäftsführer und für die juristische Person)
- Gewerbezentralregisterauszug für die Gesellschaft (nicht älter als drei Monate; zu beantragen bei der zuständigen Gewerbebehörde)
- Handelsregisterauszug
- Grundrisszeichnung
Die persönliche Vorsprache ist empfehlenswert.
Gebühren:
450,00 EUR