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Schaustellen von Personen

Wer gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen in seinen Geschäftsräumen veranstalten oder für deren Veranstaltung seine Geschäftsräume zur Verfügung stellen will, bedarf gemäß § 33 a Gewerbeordnung (GewO) der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Unterlagen:

  • Antragsformular
  • Personalausweis
  • Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate; zu beantragen bei der zuständigen Meldebehörde)
  • Gewerbezentralregisterauszug (nicht älter als 3 Monate; zu beantragen bei der zuständigen Meldebehörde)
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (bei Gesellschaften für jeden Geschäftsführer und die Gesellschaft)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzverwaltungsamtes (St.-Georg-Straße 109 Haus 1, Zimmer 216; bei Gesellschaften für alle Geschäftsführer und für die juristische Person)
  • Gewerbezentralregisterauszug für die Gesellschaft (nicht älter als drei Monate; zu beantragen bei der zuständigen Gewerbebehörde)
  • Handelsregisterauszug
  • Grundrisszeichnung

Die persönliche Vorsprache ist empfehlenswert.

Gebühren:
450,00 EUR

Leistungsbeschreibungen aus den Informationsdiensten Mecklenburg-Vorpommern