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Ämterzusammenlegung war rechtmäßig

Pressemitteilung vom 04.02.2014

Das Verwaltungsgericht Schwerin hat bestätigt, dass die Zusammenlegung des Hauptverwaltungsamtes und des Amtes für Management und Controlling zum Hauptamt rechtmäßig war. Eine entsprechende Klage der Bürgerschaft wurde damit abgewiesen. „Für die Organisation der Verwaltungsarbeit ist der Oberbürgermeister zuständig. Dies wurde das Gericht nun einmal mehr bestätigt“, so Oberbürgermeister Roland Methling.

In der Begründung des Beschlusses vom 24. Januar 2014 heißt es u. a.: „… dass der Beschluss der Antragstellerin vom 06.11.2013 [also der Beschluss der Bürgerschaft zur Rückgängig-Machung der Organisationsverfügung], mit dem der Sache nach ein solches Zustimmungserfordernis reklamiert wird, seinerseits rechtswidrig ist.“ Außerdem hat das Gericht festgestellt: „Der Widerspruch des Antragsgegners hiergegen [also der Widerspruch des Oberbürgermeisters] sowie seine Beanstandung … sind dagegen rechtmäßig und führen … dazu, dass der Beschluss vom 06.11.2013 unwirksam und nicht zu vollziehen ist.“

„Das Gericht bestätigt damit auch die Richtigkeit der Position der Kommunalaufsicht in dieser Angelegenheit“, unterstreicht der Oberbürgermeister.