Home
Navigation

Änderungen im Fahrerlaubnisrecht

Pressemitteilung vom 20.10.2008

Die Führerscheinstelle der Hansestadt Rostock als Teil des Stadtamtes weist auf mehrere Änderungen hin, die ab 30. Oktober 2008 im Fahrerlaubnisrecht zu beachten sind.

So entfällt künftig bei theoretischen und praktischen Prüfungen die Regelung, dass nach zweimaliger nicht bestandener Wiederholung die Bewerberin oder der Bewerber die jeweilige Prüfung erst nach Ablauf von drei Monaten wiederholen darf.

Bei der Verlängerung von Fahrerlaubnisklassen C1, C, D1, D (E) von LKW- und Busfahrern, deren Fahrerlaubnis nicht mehr gültig ist, entfällt künftig die Regelung, dass eine erneute Fahrerlaubnisprüfung nach Ablauf der Antragsstellungsfrist von zwei Jahren notwendig wird. Gleiche Regelung gilt auch für Dienstfahrerlaubnisse nach § 26 der Fahrerlaubnisverordnung.

Bei der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach § 20 der Fahrerlaubnisverordnung entfällt die Regelung, dass ein Verzicht auf die Prüfung der Befähigung nicht zulässig ist, wenn seit der Entziehung, der vorläufigen Entziehung, der Beschlagnahme des Führerscheins oder einer sonstigen Maßnahme mehr als zwei Jahre verstrichen sind.

Auch bei der Ausstellung von Führerscheinen gelten künftig die strengen Anforderungen an die Beschaffenheit der Lichtbilder, die auch schon für Personalausweise und Reisepässe gelten.

Die Änderungen sollen zu lange Fristen verändern und Formulierungen, die zur Verfahrensverzögerung und Rechtsunsicherheit geführt haben, den neuesten technischen, praktischen und rechtlichen Erkenntnissen anpassen. Damit ist die aktualisierte Fassung der Fahrerlaubnis-Verordnung bürgerfreundlicher und erleichtert auch die Arbeit der Fahrerlaubnisbehörden.

Nähere Auskünfte sind bei der Führerscheinstelle des Stadtamtes im Charles-Darwin-Ring 6 unter Tel. 0381 381-3100 erhältlich.