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Amphibienwanderung im Stadtgebiet

Pressemitteilung vom 28.02.2001



In den Monaten März und April wandern Amphibien, also Kröten, Frösche und Molche, aus ihren Überwinterungsgebieten zu den Laichgewässern. Um die Verluste der Amphibienpopulationen durch den Straßenverkehr zu vermindern, sind an einigen Straßen Fangzäune oder Leitplanken und Straßenunterquerungen errichtet. Nicht an allen Stellen sind diese Lösungen möglich oder mit angemessenem Aufwand umsetzbar. Verkehrseinschränkungen werden daher notwendig, wo die Wanderbewegungen auf gesamter Straßenlänge erfolgen und alternative Straßen nutzbar sind.

Auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetz § 20 f (1) in Verbindung mit der Straßenverkehrsordnung § 45 (1 a) Ziffer 4 a werden diese Verkehrseinschränkungen zeitweise auch in Rostock erlassen. Dies betrifft u.a. den Toitenwinkler Weg und den Krummendorfer Weg. Teilweise sind Geschwindigkeitsbeschränkungen sind erforderlich. Bei höheren Geschwindigkeiten geht von den Fahrzeugen eine Druck- und Sogwirkung aus, die die Tiere vom Erdboden reißt und an die Fahrzeuge ansaugt. Große Amphibienbestände gibt es in Wilhelmshöhe, im Gebiet der Niederung von Gehlsdorf - Krummendorf - Toitenwinkel und in der Rostocker Heide entlang der Bäderstraße.

Einschränkungen der Verkehrswege werden rechtzeitig bekannt gegeben. Zusätzliche Informationen zu der Amphibienwanderung und dem Laubfrosch bieten die im Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege (Am Westfriedhof 2, 18050 Rostock) erhältlichen Faltblätter zum Artenschutz Nr. 11 "Amphibienwanderung" und Nr. 7 "Laubfrosch". Diese sind kostenlos im Amt oder bei Einsendung eines adressierten und freigemachten Rückumschlages (21,5 cm x 10,5 cm) erhältlich.