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Amtstierärztliche Bekanntmachung

Pressemitteilung vom 21.02.2006

Aufgrund der Ausbreitung der Geflügelpest in den Bereichen Rügen, Ostvorpommern und Nordvorpommern ist am 20. Februar 2006 vom Interministeriellen Führungsstab in Schwerin eine Überwachungszone festgelegt worden. Diese Überwachungszone umfasst folgende Gebiete: die Landkreise Nordwestmecklenburg, Bad Doberan, Nordvorpommern, Ostvorpommern sowie die kreisfreien Städte Hansestadt Wismar, Hansestadt Rostock und Hansestadt Greifswald in ihren territorialen Grenzen.

Entsprechend der Tierseuchenverfügung des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern vom 18. Februar 2006 (Az.: VI 530 7211.2-6-3) zum Schutz vor Einschleppung der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände gelten für die Hansestadt Rostock in ihren territorialen Grenzen damit folgende Festlegungen:

In den festgelegten Überwachungszonen ist verboten

1. die Verbringung von Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln aus der Zone innerhalb der ersten 15 Tage nach Errichtung der Zone,
2. das Versammeln von Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln auf Messen, Märkten, Tierschauen und anderen Zusammenführungen,
3. das Jagen von Wildvögeln.

Alle Halter von Geflügel werden aufgefordert, ihrer Meldepflicht nachzukommen und Geflügelhaltungen beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unter Tel. 0381 381-8601 anzuzeigen.

Dr. Steffen Zander
Amtsleiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes