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Anhörungen zu den Besetzungen der Senatorenstellen beginnen

Pressemitteilung vom 12.04.2001

12. April 2001

Anhörungen zu den Besetzungen der Senatorenstellen beginnen

Am 18. April finden im Rahmen einer außerplanmäßigen Hauptausschußsitzung Anhörungen von Bewerberinnen und Bewerbern um die Stellen als Senatorin oder Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung und als Senatorin oder Senator für Umwelt, Gesundheit und Soziales statt. Die Anhörungen erfolgen in nichtöffentlicher Sitzung. Für eine weitere Sitzung des Hauptausschusses am 10. Mai sind Anhörungen von Bewerberinnen und Bewerber um die Position der Senatorin oder des Senators für Jugend, Schule, Kultur und Sport geplant. Die Bürgerschaft könnte dann in der Sitzung am 13. Juni die neuen Senatorinnen oder Senatoren wählen. Die in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen hatten sich vorab über diese Verfahrensweise verständigt.

Die Stellen der Senatorin oder des Senators für Finanzen, Verwaltung und Ordnung und der Senatorin oder des Senators für Umwelt, Gesundheit und Soziales wurden am 28. Februar im Städtischen Anzeiger sowie in regionalen und überregionalen Tageszeitungen ausgeschrieben. Seit 26. März konnten die Fraktionen die Bewerbungsunterlagen einsehen. Auch für die Stelle der Senatorin oder des Senators für Jugend, Kultur, Schule und Sport beschloß die Bürgerschaft eine öffentliche Ausschreibung, die am 14. März erfolgte. Die Amtszeit des Senators für Jugend, Gesundheit und Soziales endet am 31. Juli 2001, die der Senatorin für Umwelt und Ordnung endet am 30. September 2001. Die Stelle der Senatorin oder des Senators für Schule, Kultur und Sport ist seit 15. September 2000 nicht besetzt.

Senatorinnen und Senatoren sind gemäß Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hauptamtliche Beigeordnete, die von der Gemeindevertretung - in der kreisfreien Hansestadt Rostock ist das die Bürgerschaft - gewählt werden. Die Beigeordneten werden in Rostock als Wahlbeamte für sieben Jahre bestimmt.