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Anliegerpflichten bei Winterdienst beachten

Pressemitteilung vom 16.10.2003

Mit der kalten Jahreszeit sind vielleicht schon bald auch wieder Schnee und Eis zu erwarten. Rettungsdienste und Versorgungsfahrzeuge sind dann, um im Notfall vor Ort sein zu können, dringend auf die Erfüllung der Räumpflichten angewiesen. Neben dem durch die Hansestadt Rostock veranlassten Winterdienst sind auch all jene Grundstückseigentümer in der Pflicht, denen laut Straßenreinigungssatzung die Reinigung und der Winterdienst übertragen wurde. Darauf weist jetzt das Amt für Umweltschutz hin.

Die Reinigungspflichten der Anlieger beziehen sich auf anliegende Gehwege in einer Breite von 1,50 Metern, auf die Hälfte der anliegenden Fahrbahnbreite, soweit die Satzung dies festlegt, und auf die Beräumung der Abfallbehälterstellplätze. Schnee und Glatteis müssen zwischen 7 und 20 Uhr unverzüglich nach beendetem Schneefall bzw. Glatteisbildung beseitigt werden. Nach 20 Uhr gefallener Schnee bzw. entstandene Eisglätte ist bis 7 Uhr des Folgetages zu entfernen. Als Streumittel sind nur abstumpfende Stoffe wie Sand und Kies zugelassen. Auftauende Mittel, insbesondere Salz, dürfen nicht verwendet werden. Streugut in Kleinstmengen ist bei der Stadtentsorgung Rostock GmbH käuflich zu erwerben und selbst abzuholen.

Die Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Rostock ist im auch Internet unter der Adresse www.rostock.de/rathaus nachzulesen.